Wie die „Neue Westfälische“ am 26.09.12 berichtete, soll der am 21.08.12 abgeschobene Aziz L. laut BAMF „zeitnah“ aus Italien zurückgeholt werden.
Der Fall sorgte für Aufsehen, da das VG Oldenburg in einer Eilentscheidung die Aussetzung der Abschiebung nach Italien beschlossen hatte. Die Bundespolizei führte die Abschiebung jedoch trotzdem durch, da ihren Angaben zufolge die schriftliche Bestätigung der Entscheidung eine Minute zu spät eingetroffen sei. Zwar war die Entscheidung auch telefonisch übermittelt worden, allerdings wird laut Bundespolizei eine schriftliche Mitteilung benötigt.
Der Anwalt von Aziz L., Carsten Kerschies, will nun ein dauerhaftes Abschiebeverbot erwirken und eventuelle zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
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