VG Hannover lehnt sprachanalytisches Gutachten ab

Das Verwaltungsgericht Hannover beschloss am 20.08.12 (Az: 4 B 4437/12), dem Antrag einer 27 jährigen Somalierin stattzugeben, indem es die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags bestätigte.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Asylantrag unter anderem mit dem Verweis auf ein sprachanalytischen Gutachtens abgelehnt.
Der Gutachter kam damals zu dem Ergebnis, dass das von der Frau gesprochene Englisch kein Ostafrikanisches Englisch sein könne.
Dieses Gutachten und auch die anderen Ablehnungsgründe wurden nun vom Verwaltungsgericht in Frage gestellt, sodass dem Antrag der Frau, ihr bis zur gerichtlichen Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht Rechtsschutz zu gewähren, stattgegeben wurde.

gez. Kai Weber

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