Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass AsylbewerberInnen in Zukunft nach 9 Monaten arbeiten dürfen. Die Umsetzung wird aber noch einige Zeit dauern, da es noch keinen Beschluss des Ministerrates gibt und dann anschließend die Richtlinie auch im EU-Parlament abgestimmt werden muss, so dass mit einer gesetzlichen Änderung nicht einmal bis Herbst 2013 gerechnet wird.
Die Verkürzung der Frist des absoluten Arbeitsverbotes ist zwar eine kleine Verbesserung, allerdings von der Forderung nach unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt noch weit entfernt.
Siehe dazu den Artikel auf Süddeutsche.de
gez. Sigmar Walbrecht
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