Am 5.4.2012 erfolgte die erste Anordnung des Bundesministerium des Innern gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG zur Aufnahme bestimmter nach Choucha / Tunesien geflüchteter Personen für 2012. Hiervon werden bis zu 200 Personen betroffen sein. Am 29.5.2012 hat das Bundesministerium des Innern nunmehr die Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG zur Aufnahme bestimmter in die Türkei geflüchteter lraker erlassen, von der bis zu 100 Personen profitieren sollen.
gez. Kai Weber
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