Flüchtlingsfrauen brauchen besondere Solidarität

Presseerklärung des Flüchtlingsrats Niedersachsen zum Internationalen Frauentag 8.März 2008

Aus Anlass des Internationalen Frauentages verweist der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf die schwierige Lage der Flüchtlingsfrauen. Nach wie vor sind 80 Prozent aller Flüchtlinge auf der Welt Frauen und Kinder. Ihr Anteil an den Flüchtlingen in Westeuropa beträgt jedoch nur etwa ein Drittel.

Viele verfolgte Frauen kommen durch die europäische Abschottung gar nicht bei uns an: mangelnde finanzielle Ressourcen und Unterstützung, eine untergeordnete gesellschaftliche Rolle, die Verantwortung für die Kinder sind nur einige hiervon. In Indien ist die Zahl der Witwenverbrennungen beispielsweise ungebrochen hoch, dennoch stellten im Jahr 2006 nur 17 Frauen aus Indien einen Asylantrag.

Deutlich verbessert hat sich die Anerkennungspraxis durch die im Jahr 2005 in Kraft getretene gesetzliche Regelung zur geschlechtsspezifischen und nichtstaatlichen Verfolgung. Dies ist auch auf eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema zurückzuführen, so Karin Loos vom Traumaprojekt des Flüchtlingsrates. Frauen, die in ihren Herkunftsländern keinen Schutz vor häuslicher Gewalt finden, können nun als Flüchtlinge anerkannt werden. Schwierig ist für die Frauen jedoch nach wie vor der Nachweis dieser Situation.
Auch drohende Genitalverstümmelung kann nach neuer Rechtslage zur Asylanerkennung führen. Zwangsprostitution wird jedoch bislang kaum als Asylgrund anerkannt: In den vergangenen drei Jahren sind dem UNHCR nicht mehr als fünf Fälle einer Gewährung des Flüchtlingsstatus für Opfer von Menschenhandel bekannt geworden.

Nach wie vor prekär ist die Situation langjährig geduldeter Frauen. Für Frauen mit mehreren Kindern, besonders für Alleinerziehende, ist es nahezu unmöglich, ein Einkommen zu erzielen, das sie unabhängig von Sozialleistungen macht. Gleiches gilt für alte, kranke, behinderte und schwer traumatisierte Frauen.
Weit gefasste Ausschlussgründe tun ein ßbriges. So berichtet die Beratungsstelle für Frauen im kargah in Hannover von einem Fall, in dem eine junge Frau aus dem Iran deswegen kein Bleiberecht erhalten soll, weil sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist – sie hat sich in der Vergangenheit geweigert, Passbilder im Tschador von sich anfertigen zu lassen.

Noch ist unklar, wie in Fällen von Familientrennungen im Zuge von häuslicher Gewalt entschieden wird. Den Frauen und Kindern droht die Ablehnung des Bleiberechts, wenn Ausschlussgründe beim gewalttätigen Ehemann vorliegen und die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist. Hier besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf, wenn der politische Wille zur Berücksichtigung der besonderen Situation von Flüchtlingsfrauen auch bei der Umsetzung der Bleiberechtsregelung wirksam werden soll.

gez. Karin Loos

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