Das umstrittene Bleiberecht für geduldete Ausländer droht sein Ziel zu verfehlen. Deutlich weniger Geduldete als erhofft beantragten ein gesichertes Bleiberecht, um ihren unsicheren Aufenthaltsstatus zu beenden. Bis Ende 2007 hatten bundesweit lediglich 22 858 schon seit Jahren hier lebende Flüchtlinge einen Antrag nach der gesetzlichen Altfallregelung gestellt, die die große Koalition im Sommer beschlossen hatte. Mit knapp 12 000 positiven Bescheiden bekam zudem nur jeder zweite Antragsteller die Aufenthaltserlaubnis zugesprochen…
Den ganzen Artikel kann man auf den Seiten der FrankfurterRundschau nachlesen.
Dazu ein Leserbrief von Fred Hullerum:
Daß so viele Geduldete das (bedingte) Bleiberecht nach § 104a AufenthG nicht erhalten, liegt zum einen an einer Blockadepolitik in einigen Innenministerien, die den Sinn und Zweck des „gesetzlichen Bleiberechts“ torpedieren wollen oder nicht verstanden haben. Diese Innenminister grenzen – wie der Artikel richtig mitteilt – „ältere und kranke Flüchtlinge“ aus dem Kreis der Begünstigten aus. Das hat in Brüssel schon zu einiger Aufregung geführt.
In Wahrheit ist das „gesetzliche Bleiberecht“ von dem EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn bei der Bundesregierung „bestellt“ worden, um für die EU-Mission in der kritischen Phase nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo und dem Abzug der UNMIK Zeit zu gewinnen. Die neue Republik Kosova soll vor Abschiebungen von ca. 30.000 Roma und anderen Minderheiten aus Deutschland geschützt werden. Die EU will keine Fernsehbilder von Leichen oder halbtoten aus Deutschland abgeschobener Roma sehen. Weil die Bundesregierung ein reines „Roma-Abschiebungs-Unterlassungs-Gesetz“ nicht wollte, wurde das Gesetz allgemeiner gefaßt und darauf geachtet, daß Erwerbstätigkeit keine Tatbestandsvoraussetzung ist. Die Innenminister verkennen das grandios, fordern eine „positive Erwerbstätigkeitsprognose“ und lehnen so „ßltere und Kranke“ mit ihren Anträgen ab, was in Brüssel für Frustration sorgt.
Zum anderen scheitert die Umsetzung der gesetzlichen Regelung an dem Verlangen der Ausländerbehörden nach „Nationalpässen“. Für die eigentlich gemeinte Gruppe der Kosovo-Minderheiten ist das jedoch ein riesiges Problem, weil diese nach der Staatsgründung der Republik Kosova keine Möglichkeit der Paßbeschaffung haben. Es gibt im Kosovo noch keine Verfassung und auch kein Staatsangehörigkeitsgesetz. Auch Pässe werden nicht ausgestellt, zumal es in Berlin eine kosovarische Botschaft noch nicht gibt.
Es ist dem Bundesinnenminister dringend zu raten, die Bundesländer anzuweisen, den Personen aus dem Kosovo die Nichterfüllung der Paßpflicht nicht anspruchsvernichtend entgegenzuhalten.
warum die Bleiberechtsreglung nicht tatsächlich wirksam wird, liegt daran, weil die Schreibtischtäter in Ministerien und in Verwaltung es nicht wollen. Das nennt man institutioneller Rassismus.