Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit von Wohnsitzauflagen für Konventionsflüchtlinge – im Unterschied zum nds. MI – bereits umgesetzt (siehe pdf). Niedersachsen will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder § 25 Abs. 2 AufenthG sollten aber schon jetzt einen Antrag auf die Streichung von Wohnsitzauflagen stellen.
gez. Kai Weber
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