Der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts von gestern ist zu entnehmen, dass das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch, den 18.07.2012 um 10 Uhr seine Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes verkünden wird.
Es ist nach unserer Einschätzung tendenziell damit zu rechnen, dass das BVerfG feststellt, dass die seit 20 Jahren unveränderte Leistungen nach § 3 AsylbLG „evident zu niedrig“ sind, und daher als Zwischenlösung ab sofort Leistungen zu erbringen sind, die sich am Hartz IV – Satz orientieren. Offen ist, ob das BVerfG sich zur Frage der Verfassungskonformität von Sachleistungen sowie von eingeschränkter medizinischer Versorgung äußern wird.
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