Menschenrechtler kritisieren Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention in Niedersachsen

Fälle Siala/Salame und Naso dokumentieren Versäumnisse der Behörden

„Voll in Ordnung – unsere Grundrechte“ ist eine Presseerklärung des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann vom 23.04.2012 überschrieben, der gemeinsam mit dem Kultusminister Altusmann und dem Präsidenten der Klosterkammer Hannover eine Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren „aus Anlass des zwanzigjährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention“ herausgegeben hat.

Wir stellen fest: Nachhilfeunterricht in Sachen UN-Kinderrechtskonvention benötigt vor allem die Landesregierung: Denn die Rechte von Flüchtlingskindern werden in Niedersachsen häufig mit Füßen getreten. Familien werden durch Abschiebung getrennt, Kinder um ihren Anspruch auf eine Erziehung durch beide Elternteile gebracht, eine angemessene Anhörung der Kinder und vorrangige Orientierung aller behördlicher Maßnahmen an ihrem Wohl findet oft nicht statt. Genau das fordert aber die UN-Kinderrechtskonvention.

Leidtragende der in Niedersachsen verfolgten, brachialen Abschiebungspolitik ohne Rücksicht auf Kinderrechte sind – neben vielen anderen – die Familien Siala/Salame sowie Naso: An ihrem Beispiel wird exemplarisch deutlich, wie wenig Kinderrechte für Flüchtlinge in Niedersachsen zählen, und welche Folgen dies für die Betroffenen hat. „Die niedersächsischen Behörden und politischen Verantwortungsträger verletzen offenkundig ihre Fürsorgepflicht gegenüber Flüchtlingskindern“, so Heiko Kauffmann (PRO ASYL). Kauffmann kritisiert, dass Niedersachsen nach wie vor ausländerrechtliche Maßnahmen über das Kindeswohl stellt, und spricht von einem „Lehrstück über staatliche und behördliche Missachtung von Verfassung und Völkerrechtsnormen“. Mit der Ratifikation des Vertrags hat die Bundesrepublik sich verpflichtet, diese Rechte aller Kinder zu sichern. Niedersachsen bricht diese Rechte.

Auch Prof. Lothar Krappmann, international anerkannter Forscher im Bereich Kindheit und Kinderpolitik, kritisiert den Umgang mit Flüchtlingskindern in Niedersachsen scharf: „Das Recht der Kinder auf Erwägung ihres Wohls und auf Leben mit beiden Eltern wurde von Niedersachsen mehrfach verletzt. Der Innenminister nimmt das Wort Kindeswohl nicht einmal in den Mund, das für Kinder zuständige Ministerium wird aus dem Fall ausgeschlossen. Integrationsleistungen werden nicht anerkannt. Ich werde diese niedersächsische Praxis auch im Rahmen des beschlossenen UN-Beschwerdeverfahrens kritisieren, sobald dies rechtlich möglich ist.“

Menschenrechtler fordern, den überfallartigen Vollzug von Abschiebungen und die damit erzwungenen Familientrennungen sofort zu beenden. Zahlreiche Briefe prominenter Unterstützer/innen der Familie Siala/Salame an Ministerpräsident McAllister wurden größtenteils nicht beantwortet. Nur ein Teil der prominenten Briefeschreiber/innen erhielt als Antwort ein gleichlautendes Formschreiben einer Unterabteilung der Staatskanzlei mit einem Auszug des Protokolls einer Landtagsdebatte und dem Hinweis auf die Weiterleitung des Briefes an das zuständige Innenministerium, wo die Briefe dann zu den Akten gelegt wurden. In wenigen persönlichen Antwortschreiben aus der Spitze der Staatskanzlei oder des Innenministeriums wird mit keinem Wort auf die Rechte der Kinder eingegangen. Heiko Kauffmann (PRO ASYL) fordert in der Konsequenz die Einrichtung einer „Kommission zur Untersuchung des institutionellen Rassismus in der Flüchtlingspolitik Niedersachsens“.

Es ist inakzeptabel, dass Kinder nicht den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge erfahren, weil das Innenministerium zwar für den Vollzug von Abschiebungen, nicht aber für die Heilung der damit verbundenen Folgen zuständig sein will. Das Land Niedersachsen ist jetzt gefordert, Aufnahmeerklärungen nach § 22 AufenthG für Gazale Salame und ihre Kinder Schams und Gazi sowie für Bedir und Anuar Naso abzugeben und damit die Voraussetzung für eine schnelle Familienzusammenführung zu schaffen!

Wir fordern das Innenministerium auf, die Einhaltung der Rechte von Flüchtlingskindern in der ausländerbehördlichen Praxis zu gewährleisten, konkret:

  • Vorrang des Wohls der Kinder, Gleichbehandlung aller Kinder in Deutschland
  • Verzicht auf das Auseinanderreißen von Familien mittels Abschiebung
  • Ankündigung von Abschiebungsterminen entsprechend der Praxis bis 2003
  • Anhörung von Flüchtlingskindern „in allen das Kind berührenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren“ gem. Art: 12 KRK

Hannover, den 23.05.2012

Prof. Dr. Lothar Krappmann, Forscher am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (Berlin) über Kinderentwicklung, langjähriges Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, der die weltweite Einhaltung des von 193 Staaten ratifizierten
UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes kontrolliert.

Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied und Mitbegründer von PRO ASYL, Träger des Aachener Friedenspreises und des Deutschen Kinderrechtspreises „Blauer Elefant“

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen

Anlagen:
Stellungnahme Prof. Dr. Lothar Krappmann
Stellungnahme von Heiko Kauffmann (Pro Asyl)
Familienzerstörung: Familien Siala/Salame und Naso
Abschiebung: Bericht von Schahnas Naso
Bilder: Anuar Naso im Asylheim in Sofia
Hedrik Cremer, Dt. Institut für Menschenrechte, zur Bedeutung der KRK
20 Jahre Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention: Keine Sternstunde für Flüchtlingskinder

siehe auch:
Schahnas Naso: Jeden Tag frage ich mich…
Familie Nuredini
Familie Ademaj
Familie Nehad K.
Familie Ismail

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