Resettlement: BMI-Anordnung zur Aufnahme von Choucha-Flüchtlingen bleibt hinter den Erwartungen zurück

Die Anordnung des BMI vom 05. April 2012 zur Aufnahme bestimmter nach Choucha (Tunesien) geflohener Flüchtlinge bleibt hinter den Erwartungen zurück: Flüchtlingsverbände hatten im Vorfeld gefordert, den aufzunehmenden Flüchtlingen – anders als den irakischen Flüchtlingen vor zwei Jahren – von Beginn an eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und die Möglichkeit des Familiennachzugs einzuräumen. Dazu haben sich die Ausländerreferenten von Bund und Ländern auf ihrem Treffen am 14. Februar offenbar nicht durchringen können. Allerdings soll eine sog. Verfestigung des Aufenthalts unter erleichterten Bedingungen gemäß § 9a AufenthG bzw. § 26 Abs. 4 AufenthG erfolgen können.

Erneut soll der sog. Königsteiner Schlüssel zur Anwendung kommen. Die Verteilung soll „möglichst“ unter Wahrung der Einheit der Familie „sowie sonstiger integrationsförderlicher Bedingungen“ erfolgen, ein Rechtsanspruch besteht darauf aber offenbar nicht. Die 7. Konferenz der für Integration zuständigen MinisterInnen und SenatorInnen der Länder (lntMK) hatte am 21./22. März 2012  die Bundesregierung gebeten, bei der Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens von Beginn an die Belange der Integration zu berücksichtigen und von Beginn an den Zugang zu lntegrationsmaßnahmen, zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zu Leistungen des Gesundheits- und Sozialsystems für diesen Personenkreis durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

Die Länder einigten sich darauf, aus Choucha 200 Flüchtlinge aufzunehmen. Weiterhin ist vorgesehen, bis zu 100 irakischen Flüchtlingen aus der Türkei in diesem Jahr die Aufnahme in Deutschland zu ermöglichen. Eine Aufnahme der Flüchtlinge über Friedland mit einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen „wird angestrebt“, ausgenommen hiervon sind Minderjährige und „schwerstkranke Personen“, deren Anteil an dem Aufnahmekontingent allerdings 5 % nicht überschreiten soll.

Erneut werden die Flüchtlinge einem doppelten Auswahlprozess unterworfen: Zunächst entscheidet UNHCR über das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft. Aus dem Kreis der von UNHCR als Flüchtlinge klassifizierten Menschen wählt dann eine vom BAMF geleitete deutsche Delegation die Flüchtlinge aus, die aufgenommen werden sollen, wobei neben familiären Bindungen und dem Grad der Schutzbedürftigkeit auch die Qualifikation, das Alter und die Religionszugehörigkeit der Flüchtlinge (euphemistisch als „Integrationsfähigkeit“ tituliert) eine Rolle spielen soll. Mit dem Eintreffen der ersten Flüchtlinge ist daher wohl auch erst im Herbst 2012 zu rechnen.

gez. Kai Weber

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!