Einbürgerung Kosovo

Ergänzungserlass des MI vom 30.09.2005 (pdf) zum Erlass vom 3.6.2005 (pdf) betreffend die Einbürgerung von kosovarischen Staatsangehörigen (Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei unzumutbaren Entlassungsbedingungen).

Darüber hinaus eine Klageschrift (pdf) / Schriftsätze (hier und hier) von Rechtsanwalt Hullerum, der dazu schreibt:

Dieser Erlaß ist ein Rückschlag für diejenigen, die sich weigern, sich einen Paß oder eine „Uverenje“ (Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit) aus Zentralserbien zu besorgen. Es scheint, daß im MI die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Offenbar soll einerseits mir und meinen bisherigen Einbürgerungsklagen das Wasser abgegraben werden, aber die „serbische Fahne“ (die Lüge der Legalitä  und Legitimität der Putschisten-Nachfolger in Belgrad) hochgehalten werden.

Der Erlaß ist überdies für die Personen, die aus Gebieten des Kosovo stammen, in denen die UCK die Matrikelbücher „erobert“ hat, eine unüberwindbare Hürde. Wenn die Serben in Zentralserbien keine Bücher aus dem Kosovo haben, weil die UCK das jeweilige Einwohnermeldeamt schneller ausgeräumt hat, dann können diese Personen keine Pässe oder Bescheinigungen aus Zentralserbien erhalten. Die Serben bescheinigen dann gelegentlich, die Unterlagen seien durch den NATO-Angriff verlorengegangen oder „verbrannt“.
Und dann?

Ich habe im Moment eine Klage vor dem VG Hannover genau zu diesem Thema laufen. Der betreffende Junge ist Gastarbeitersohn, kann sich also auf keine Texte aus Asylverfahren berufen. Für diesen mußte ich erst eine „völkische Expertise“ anfertigen, daß er „Albaner“ ist. Außerdem mußte ich gutachterlich darstellen, daß er Staatsangehöriger der „Sozialistischen Republik Serbien“ ist und diese Staatsangehörigkeit seit dem Putsch vom 23.03.1989 nicht verloren haben KANN.

Man kann solche Klagen machen. Die Verwaltungsgerichte sind damit allerdings total überfordert. In Hannover habe ich schon mehrmals auf mündliche Verhandlung verzichtet – und nichts geschieht. Offenbar warten die Richter auf die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. Nur: Keiner kann heute sicher sagen, wie es dann weitergehen soll. Der Mann wird kosovarischer Staatsangehöriger; er verliert die Staatsangehörigkeit der „Sozialistischen Republik Serbien“, weil diese soeben endgültig beerdigt worden ist. Aber was ist mit der „serbischen Staatsangehörigkeit“ all derjenigen, die einen „blauen Paß“ aus Belgrad haben? Viele Exil-Kosovaren haben sich auf Druck der deutschen Behörden solche Pässe besorgt und das Regime in Belgrad damit unnötig aufgewertet. Meine Prognose ist: Die Serben werden das Rückführungsabkommen kündigen (vor allem also § 2, der regelt, daß der blaue Paß die serbische Staatsangehörigkeit nachweis) und dann neue Pässe ausgeben.

Der Mandant hat mich schon im August 2007, als wir uns in Peja im Kosovo getroffen haben, gefragt, wann er denn endlich seinen deutschen Paß bekäme. Er ruft seitdem monatlich an und ich kann ihn nur vertrösten.

Im übrigen gibt es zu dieser Forderung nach einem Nachweis der serbischen Staatsangehörigkeit viele Kostenentscheidungen. Viele Mandanten haben solche Papiere einfach während des Klageverfahrens beigebracht und sind dann nach dem „ersten“ Erlaß eingebürgert worden. In allen Fällen haben die Behörden die Kosten bekommen, weil das Gericht ihrem Argument, man habe erst nach Beibringung der „Uverenje“ positiv entscheiden können, widersprochen hat: Wenn die Behörde von dem Einbürgerungsbewerber in einer Einbürgerungszusicherung verlangt, er werde eingebürgert, wenn er den Nachweis der Ausbürgerung aus der serbischen Staatsangehörigkeit beibringe, dann ist das behördliche Verlangen nach einem Nachweis der serbischen Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für eine (unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgende) Einbürgerung widersprüchlich.

gez. Fred Hullerum

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

3 Gedanken zu „Einbürgerung Kosovo“

  1. Meinen Kommentaren zu den genannten Erlassen will ich einen Text hinzufügen, den ich als Leserbrief an den SPIEGEL geschickt habe, der (wie üblich) nicht veröffentlicht worden ist:

    Leserbrief zu SPIEGEL Heft 3/2008 Seite 101
    „Schlimme Entscheidung“
    Interview mit dem „serbischen Außenminister“ Vuk Jeremic

    Auch wenn der SPIEGEL durch eine außerordentlich behutsame Befragung sich müht, beim Publikum Mitleidsgefühle mit „Serbien“ und seinem liebenswürdigen „Außenminister“ zu erzeugen: Ich habe kein Gramm Mitleid mit diesem „Serbien“ und seinem „Außenminister“. Dieser Mann mag zwar früher in der Opposition gearbeitet haben; er hat seinen heutigen Posten allerdings allein MiloÅ¡evic zu verdanken; er verwaltet und genießt das – katastrophale – RECHTLICHE Erbe des gescheiterten MiloÅ¡evic-Putsches vom 23.03.1989 gegen die serbische Verfassung.

    Dieses rechtliche Erbe des Putsches vom 23.03.1989 (die Nichtigkeit aller serbischen Gesetze seitdem) ist bislang nicht aus der Welt, sondern Grund dafür, daß eine überwältigende Mehrheit der Staaten die AMPUTATION des Kosovo aus dem Staatsgebiet der „Sozialistischen Republik Serbien“ begrüßen. Sie begrüßen es, damit endlich die SERBISCHE VERFASSUNGSKRISE ein Ende findet, damit die bislang rechtlich noch fortbestehende „Sozialistische Republik Serbien“ ordentlich begraben werden kann und damit die neue „Republik Serbien“ – ohne offene Wunde und rechtlich handlungsfähig – mit ihrem neuen Namen Teil der Europäischen Union werden kann.

    Der deutsche Außenminister Steinmeier weiß um die serbische Verfassungskrise. Als er noch Kanzleramtsminister war, hat er Ibrahim Rugova empfangen und von ihm die nötigen Rechtstatsachen erfahren. Steinmeier weiß auch, daß die UN-Verwaltung im Kosovo als Folge der serbischen Verfassungskrise konsequent keine serbischen Gesetze anwendet, die nach dem MiloÅ¡evic-Putsch entstanden sind (UNMIK Regulation 1999-24).

    Steinmeier kennt als staatsrechtlich in Gießen ausgebildeter Jurist die innerserbische Rechtslage auch deshalb, weil er in die mit den USA geführte Diskussion um den Kosovo-Krieg von 1999 eingebunden war. An diese Diskussion erinnert sich der damalige Präsident Bill Clinton in seinen Memoiren so: „Die Vereinigten Staaten und die NATO wollten dem Kosovo die politische Autonomie zurückgeben, die die Provinz zwischen 1974 und 1989 genossen hat…“ Es ging mit dem Krieg von 1999 also nicht darum, einen Diktator zu stürzen, sondern darum, sich in die schwelende innerserbische Verfassungskrise einzumischen und die Rückkehr zur Verfassung von 1974 zu ermöglichen; das verkennt der „serbische Außenminister“ grandios.

    Die Verhandlungen über den Status des Kosovo nach dem Krieg sind an den Belgrad-Serben gescheitert. Diese wollen zur Verfassung von 1974 nicht zurück, weil sie (aus guten politischen Gründen) das dort geregelte VETO-RECHT der Provinz Kosovo gegen alle serbischen Gesetze fürchten. Auf ein „Weniger“ als eine Rückkehr zur Verfassung von 1974 wollen sich die Kosovaren nicht zurückdrängen lassen. Also gibt es keinen anderen Ausweg als die Unabhängigkeit des Kosovo. Das hat Athissaari zutreffend erkannt.

    Den größten rechtlichen Vorteil der Unabhängigkeit des Kosovo – trotz aller Krokodilstränen – werden die Belgrad-Serben haben, weil die Legalität und Legitimität ihrer seit 1989 gebauten „kleinserbischen“ Rechtsordnung künftig keiner Kritik mehr ausgesetzt sein wird.

    Rückblickend wird man sagen können: Der Kosovo-Krieg war die notwendige Voraussetzung der Einbindung des westlichen Balkan in friedliche europäische Strukturen. Dafür hat sich der Krieg wahrlich gelohnt. Das wußte der große Europäer und damalige deutsche Außenminister Fischer schon 1999, auch wenn er dies den grünen Parteitagsmitgliedern, die damals aus humanitären Gründen für den Kosovo-Krieg gestimmt haben, verschwiegen hat.

    Lüneburg, den 17.01.2008

    Fred-Jürgen Hullerum
    Rechtsanwalt

    Antworten
  2. Hallo ich habe meine Einbürgerung beantragt das gecht schom 2.5 jahre und am ende muß ich meine Einbürgerung abschafen ob woll andere bundes lender mann kann mit beide aber in Karlsruhe nicht und ich frage mich viso in Sinsheim mann kann mit beide Einbürgerungen ind das finde nicht gut und ich wiel eine erklerung

    Miet freundlichen Grüßen

    Artoni

    Antworten
  3. ich habe mal auch nach gefragt wie ist es mit der einbürgerung in Ausländerbehörde.
    antwort von dennen war bevor kosovo noch nicht von allen Ländern anerkannt wird muss mann beide bürgschaften kündigen Kosovarische und Serbische dann ist es vollstendig und krigt mann die Deutsche bürgschaft.

    Mfg. Shpejtimi

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!