Die Artikel unseres Heftes widmen sich dem Thema Abschiebung – dem Prozedere an sich, aber auch den an der Durchführung beteiligten Intitutionen und Personen, seien es Ärztinnen und Ärzte oder Beamte und Beamtinnen in den Ausländerbehörden. Oder Delegationen aus den vermeintlichen Herkunftsstaaten der „Ausreisepflichtigen“, die, oftmals eigens dazu nach Deutschland eingereist, durch sogenannte Sammelanhörungen auf höchst fragwürdige Weise Identitäten klären und Passersatzpapiere ausstellen sollen.
Wo von Abschiebung die Rede ist, kann über Frontex und Dublin II natürlich nicht geschwiegen werden. Wenn es darum geht, unerwünschte Menschen loszuwerden, greift die Bundesrepublik Deutschland aber auch auf sogenannte Rückübernahmeabkommen zurück. Solche Abschiebeverträge hat die BRD im Moment mit über 30 europäischen und außereuropäischen Staaten geschlossen – 2008 übrigens auch einen mit Syrien.
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