Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Josef Winkler zur Schlechterstellung von Flüchtlingen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, gegenüber Empfängern/innen von Leistungen nach SGB XII. Schamlos wird mitgeteilt, eine Erhöhung der Leistungen nach § 3 ff AsylbLG sei nicht beabsichtigt, obwohl die Sätze seit 1993 nicht erhöht wurden und sich seither ein Anstieg der Verbraucherpreise um 22,5% konstatieren lässt.
gez. Kai Weber
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