Ausweitung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge? Vereinbarung zwischen Bremen und Niedersachsen

Es gibt eine neue Entwicklung bei der Residenzpflicht für Asylsuchende: Bremen und Niedersachsen beabsichtigen eine Vereinbarung zur Ausweitung. Dies wird vom Flüchtlingsrat ausdrücklich begrüßt. Wir danken insbesondere der FDP, die sich für eine solche Lösung in Niedersachsen besonders eingesetzt hat. Nach der Erweiterung des Bereichs eines genehmigungsfreien Aufenthalts vom Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde auf das Land Niedersachsen (siehe hier) ist damit ein weiterer Schritt zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Asylsuchenden getan.

Die jetzt hoffentlich bald ermöglichte Praxis, wonach Asylsuchende und Geduldete sich in Niedersachsen und Bremen frei bewegen können, stellt die Freizügigkeit für Flüchtlinge allerdings noch nicht her. Nach wie vor fordern wir, dass die Residenzpflicht insgesamt abgeschafft wird, jedoch ist dies nur dem Gesetzgeber möglich.

Die vorliegende Vereinbarung, der die kommunalen Spitzenverbände noch zustimmen müssen, trägt dazu bei, die Kriminalisierung von Flüchtlingen weiter zu vermeiden, die im „kleinen Grenzverkehr“ zwischen Bremen und Niedersachsen auf „fremdem Territorium“ kontrolliert werden und bislang mit einer Bestrafung rechnen mussten. Entsprechende Vereinbarungen sollten nun auch mit anderen Nachbarstaaten, insbesondere mit Hamburg, getroffen werden.

siehe auch:
Vorlage Bremen
Dringlichkeitsantragder LINKEN
Pressemitteilung der LINKEN

Ergänzung vom 22.02.2012: Gesternhaben der Bremer Senat und die Niedersächsische Landesregierung auf  ihrer gemeinsamen Sitzung der Vereinbarung zugestimmt. Auch Reisen von Niedersachsen nach Bremen und von Bremen nach Niedersachsen dürfen zukünftig ohne Zustimmung der Ausländerbehörde grundsätzlich stattfinden.

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2 Gedanken zu „Ausweitung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge? Vereinbarung zwischen Bremen und Niedersachsen“

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