LAGFW & Flüchtlingsrat zum §25a AufenthG

Anschreiben an die niedersächsischen Schulen und Informationsflyer

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit dem 01.07.2011 können gut integrierte geduldete ausländische Jugendliche und Heranwachsende gemäß § 25 a AufenthG ein Bleiberecht erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieses war Anlass der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (LAGFW) zusammen mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. dafür zu sorgen, einen Informationsflyer zu entwickeln, der sich gezielt an die langjährig geduldeten jungen Menschen richtet. Weiterhin wurde ein Schreiben verfasst, welches sich an die Schulen wendet. Letztere können von Behörden zu Stellungnahmen angefragt werden. Im Interesse der jungen Menschen ist es uns ein Anliegen,  Schulen auf die Unterstützungsmöglichkeit durch Integrations-, Migrations- oder Flüchtlingsberatungsstelle aufmerksam zu machen, da nicht nur schulische Aspekte eine gelungene Integration widerspiegeln.

Um die weit über eintausend  Schulen in Niedersachsen mit Jugendlichen entsprechender Altersgruppen zu erreichen, erhalten wir Unterstützung durch die GEW, die ihre Mitgliederzeitschrift sowie Homepage nutzt www.gew-nds.de . Ebenso sind Informationen sowohl auf der Homepage des Flüchtlingsrates Niedersachsen  als auch der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. www.lag-fw-nds.de unter „Aktuelles“ zu finden.

Bitte nutzen auch Sie diese Materialien und gehen auf die Schulen zu. Im Voraus herzlichen Dank.

Wenn Sie Flyer bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an den Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., die LAGFW oder die Zentralstellen Ihrer Landeswohlfahrtsverbände.

Flyer und Anschreiben an die Schulen stehen als pdf.-Dateien hier bereit:

LAG-Flü folder_bleiberecht (4)       gem VS-Brief Flüchtlingsrat Bleiberecht LAG

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