Ehefrau und Mutter der abgeschobenen Syrer Anuar und Badir Naso darf bleiben

Bundesamt sieht Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung für Bashe Haso
Flüchtlingsrat fordert Landesregierung auf, sich für die Freilassung von Badir Naso einzusetzen

Bashe Haso darf in Deutschland bleiben: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mit Entscheidung vom 20.12.2011 (Az. 5473984-475) festgestellt, dass der Ehefrau und Mutter der im Februar 2011 abgeschobenen Syrer Badir und Anuar Naso im Falle einer Abschiebung nach Syrien eine Gefahr menschenrechtswidriger Behandlung drohe. Damit steht der seit elf Jahren im Landkreis Hildesheim lebenden Kurdin, die der Abschiebung im Februar 2011 nur aufgrund eines körperlichen Zusammenbruchs am Flughafen entging, nun ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu.

Der Flüchtlingsrat begrüßt die Entscheidung des BAMF, mit der die Behörde der Tatsache Rechnung trägt, dass das Assad-Regime in etlichen Fällen aus Deutschland abgeschobene Flüchtlinge inhaftiert und gefoltert hat. Auch Anuar und Badir Naso wurden nach ihrer Abschiebung für zwei bzw. vier Wochen inhaftiert, verhört und nach Aussagen der Familie auch misshandelt. „Unter Berücksichtigung des Sachvortrags der Antragstellerin und der hier vorgetragenen Erkenntnisse ist im vorliegenden Einzelfall davon auszugehen, dass bei einer Rückkehr nach Syrien die beachtliche Gefahr der unmenschlichen Behandlung bzw. Folter besteht“, stellt das BAMF in seinem Bescheid fest. Damit straft das Bundesamt auch den niedersächsischen Innenminister Lügen, der mehrfach im Landtag behauptet hatte, die Festnahme und Inhaftierung der Flüchtlinge habe nur dem Zweck der „Identitätsfeststellung“ gedient und stelle keine politische Verfolgung dar.

Aus Angst vor weiterer Verfolgung haben Anuar und Badir Naso die erste sich bietende Gelegenheit genutzt, um nach ihrer Entlassung aus der Haft erneut aus Syrien zu fliehen. Auf ihrer Odyssee durch verschiedene Länder wurden sie schließlich in Bulgarien festgenommen. Vater Badir wurde wegen versuchten illegalen Grenzübertritts zu einer Haftstrafe verurteilt, Anuar wurde als Minderjähriger nicht inhaftiert, er ist in einem Flüchtlingsheim untergebracht und hofft auf eine baldige Entlassung seines Vaters.

Der Flüchtlingsrat fordert das Land Niedersachsen auf, das an der Familie Naso begangene Unrecht wieder gut zu machen und sich bei der bulgarischen Regierung sofort und mit allem Nachdruck für eine Entlassung und Rückkehr von Vater und Sohn Naso nach Hildesheim einzusetzen. Der Landkreis Hildesheim ist gehalten, sich bei der Familie Naso zu entschuldigen, und durch eine Erklärung zur Aufnahmebereitschaft dafür zu sorgen, dass die Familie endlich wieder vereinigt werden kann.

gez. Kai Weber

Anlage:
Stellungnahme des Flüchtlingsrats an den Innenausschuss des Landtags vom 19.01.2012

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