Hildesheimer OB prangert harte Flüchtlingspolitik an

ND vom 27.12.2007 – Von Reimar PaulDie Oppositionsparteien und Flüchtlingsorganisationen schelten Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) schon lange einen harten Hund und rabiaten Abschieber. Vor einigen Wochen verließen die Vertreter der Wohlfahrtsverbände die so genannte Härtefallkommission des Landes, weil diese wegen restriktiver Vorgaben kaum einem Flüchtling zu einem Bleiberecht verhelfen könne. Jetzt hat mit Hildesheims parteilosem Oberbürgermeister Kurt Machens erstmals auch ein prominentes Stadtoberhaupt Schünemanns hartherzige Flüchtlingspolitik angeprangert.

„Wir würden als Stadt wesentlich großzügiger bei der Gewährung von Bleiberechten vorgehen, uns sind aber durch harte Vorgaben vom Innenministerium die Hände gebunden“, sagte Machens. Er nannte es „absurd“, dass Flüchtlingen wegen jahrelang zurückliegender Passvergehen ein Bleiberecht verwehrt werde. Er wünsche sich „einen ganz anderen, pragmatischen Geist in dieser Frage“. Warum, fragte Machens, „lässt man nicht die Gemeinden entscheiden, wen sie in ihrer Mitte dulden wollen oder nicht?“

In Hildesheim leben Machens zufolge etwa 350 Menschen, für die eine humanitäre Lösung dringlich sei. Gut hundert von ihnen hätten Anträge auf ein Bleiberecht gestellt. „Die meisten dieser Menschen wohnen seit Jahren in Hildesheim
und sind bestens integriert, aber viele haben keine Chancen auf Bleiberecht, weil sie gegen ausländerrechtliche Bestimmungen verstoßen haben“. Die Gemeinden hätten praktisch keinen Spielraum, die Bleiberechtsregelung wohlwollend und großzügig auszulegen, sagt der Oberbürgermeister. Und nennt das Beispiel einer armenischen Familie, die seit Jahren geduldet in Hildesheim lebt. Ein Mitglied habe kürzlich geheiratet, allerdings nur kirchlich. Für eine standesamtliche Trauung müsse die ebenfalls ausländische Ehefrau Papiere aus ihrer Heimat beibringen, in diesem Fall würde sie jedoch abgeschoben.

Das Innenministerium reagierte prompt und wies die Kritik in einem Brief an Machens scharf zurück. Als Chef der Stadtverwaltung habe es der Oberbürgermeister selbst in der Hand, bei zurückliegenden geringfügigen Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein Bleiberecht zu gewähren, heißt es in dem Schreiben. Das gelte jedenfalls dann, wenn die übrigen Voraussetzungen vorlägen und die Familien gut integriert seien, insbesondere wenn sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit bestreiten könne: „Wenn Sie
diesen Spielraum nicht nutzen, so können Sie hierfür nicht das Niedersächsische Innenministerium verantwortlich machen.“

Wenn Machens darüber hinaus beklage, dass für die beabsichtigte Heirat eines Familienmitglieds bei der Botschaft des Heimatlandes die fehlenden Papiere beschafft werden müssten und die Familie damit gezwungen werde,
ihre Identität zu offenbaren, „zeigen Sie hiermit ein für mich nicht akzeptables Rechtsverständnis“, schreibt der für Flüchtlingsfragen zuständige Abteilungsleiter des Innenministeriums weiter. In einem Rechtsstaat verstehe es sich von selbst, dass sich jeder Bürger durch einen Ausweis oder Pass ausweisen könne.

Gerade kriminellen und gewalttätigen Ausländern gelinge es immer wieder, eine Abschiebung zu verhindern, indem sie ihre Identität verschleierten und sich weigerten, an der Beschaffung der notwendigen Papiere mitzuwirken. „Die Arbeit der Ausländerbehörden muss nicht noch dadurch erschwert werden, dass ein Verwaltungschef für ein solches Verhalten – wenn auch in einem anderen Zusammenhang – auch noch Verständnis zeigt.“

Machens wiederum beklagt sich, dass der Brief aus Hannover völlig an dem vorbei gehe, was er mit seiner Kritik bezweckt habe. Er wolle doch keine Ungesetzmäßigkeiten sanktionieren oder Kriminelle und Gewalttätige schützen. Ihm gehe es vielmehr darum, „dass diejenigen, die seit langer Zeit hier leben und gut integriert sind, von der Bleiberechtsregelung auch dauerhaft profitieren.“

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