Urteil des VG Osnabrück zu Widerruf (Togo)

Rechtsanwalt Andreas Neuhoff aus Osnabrück übermittelte eine Entscheidung des VG Osnabrück vom 2.11.2007 – Az.: 5A 209/07- , mit der ein Widerruf des BAMF gegen einen togolesischen Flüchtling aufgehoben wird, weil es keine ausreichenden Anhaltspunkt für eine dauerhafte und grundsätzliche ßnderung der politischen Lage gibt. Wörtlich erklärt Richter Niermann „Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es erforderlich sein, den Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum (ein oder zwei Jahre) zu beobachten.

zur Entscheidung des VG widerruf-togo.rtf

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!