Rechtsanwalt Andreas Neuhoff aus Osnabrück übermittelte eine Entscheidung des VG Osnabrück vom 2.11.2007 – Az.: 5A 209/07- , mit der ein Widerruf des BAMF gegen einen togolesischen Flüchtling aufgehoben wird, weil es keine ausreichenden Anhaltspunkt für eine dauerhafte und grundsätzliche ßnderung der politischen Lage gibt. Wörtlich erklärt Richter Niermann „Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es erforderlich sein, den Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum (ein oder zwei Jahre) zu beobachten.
zur Entscheidung des VG widerruf-togo.rtf
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