Liebe Freundinnen und Freunde,auch in diesem Jahr bitten wir um eine kleine Extraspende an den Flüchtlingsrat Niedersachsen zur Unterstützung unserer Arbeit, vor allem der stetig wachsenden Einzelfallhilfe; exemplarisch seien dazu ein paar Beispiele aus diesem Jahr genannt:
- Seit fast drei Jahren beschäftigt uns das Schicksal der 24-jährigen Gazale Salame, die im Februar 2005 schwanger und mit einjähriger Tochter abgeschoben wurde, als ihr Mann Ahmed Siala die älteren Kinder gerade zur Schule brachte. Ahmed und Gazale flohen in den 80er Jahren als kleine Kinder aus dem Libanon, 17 bzw. 22 Jahren verbrachten sie in Deutschland. Wir wollen die erneute Vertreibung dieser Flüchtlinge aus Deutschland nicht hinnehmen und streiten vor dem Bundesverwaltungsgericht um ein Aufenthaltsrecht für Ahmed. Gemeinsam mit Initiativen kämpfen wir weiterhin für eine Rückkehr von Gazale.
- Kurz vor Weihnachten 2006 leitete der Landkreis Hameln-Pyrmont die Abschiebung der kurdischen Familie Seyyar in die Türkei ein: Obwohl Frau Seyyar sich aufgrund akuter Suizidalität in der Psychiatrie befand, und obwohl die Familie die Fristen der Bleiberechtsregelung erfüllte, leiteten die Behörden die Abschiebung ein und stellten Frau Seyyar vor die Alternative, sich entweder „freiwillig“ gemeinsam mit ihrer Familie abschieben zu lassen – oder allein in Deutschland zurück zu bleiben. Der Flüchtlingsrat hat Familie Seyyar in der Türkei besucht, wo die Familie unter entsetzlichen Umständen lebt, und ein Gerichtsverfahren zur ßberprüfung der Abschiebung eingeleitet.
- Am 28. Mai 2007 konnten wir endlich die Rückkehr der kongolesischen Kinder Josephat und Priscilla feiern, die bereits im Jahr 2004 mit ihrer schwangeren Mutter abgeschoben und kurze Zeit später zu Waisen geworden waren. Der Flüchtlingsrat hat eine Spendenkampagne für die Kinder organisiert und für die politische und rechtliche Unterstützung gesorgt. Wir danken allen, die sich mit uns für eine Rückkehr eingesetzt und dazu bei-getragen haben, dass die Kinder eine Zukunft bekommen.
Leider macht uns auch die am 22. August 2006 in Kraft getretene gesetzliche Bleiberechtsregelung nicht arbeitslos: Restriktive Vorgaben der Landesregierung sorgen dafür, dass nur höchstens 20% der langjährig Geduldeten ein Aufenthaltsrecht erhalten werden. Wir werden die Umsetzung der Bleiberechtsregelung weiterhin kritisch verfolgen und dafür kämpfen, dass sie in Niedersachsen nicht vollends unterlaufen wird.
Zu befürchten ist, dass diejenigen Flüchtlinge, die nicht unter die Bleiberechtsregelung fallen, in Zukunft besonders unter Druck gesetzt werden, Deutschland zu verlassen. Besonders wichtig ist uns deshalb das Eintreten für eine Sozialpolitik, die sich nicht in den Dienst ordnungspolitischer Zielvorstellungen stellen lässt. Die Annahme, dass Flüchtlinge sich durch eine diskriminierende Behandlung von einer Flucht nach Deutschland abschrecken ließen, ist falsch und absurd: Wenn ein Flüchtling überhaupt die Wahl hat, sucht er sich das Land, in dem er Familienangehörige vermutet und das ihm hinreichende Sicherheit bietet. Es ist ein Skandal, dass Flüchtlingen nach wie vor das Recht auf Arbeit, auf Bewegungsfreiheit und auf gleiche Sozialleistungen über Jahre vorenthalten wird. Unsere Projektarbeit zur besseren Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hat sicher mit dazu beigetragen, dass das Arbeitserlaubnisrecht für Geduldete etwas verbessert wurde (Wegfall der „Vorrangprüfung“ nach vier Jahren). Dabei darf es aber nicht bleiben!
Wir hoffen, auch zukünftig auf Sie rechnen zu können, wenn die Menschenwürde von Flüchtlingen verletzt wird. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende, dass der Flüchtlingsrat Niedersachsen seine Arbeit mit aller Entschiedenheit und Stärke führen kann; denn eines ist sicher: Niedersachsen hat eine bessere, eine humane Flüchtlingspolitik verdient!
Mit den besten Wünschen für das Neue Jahr,
herzliche Grüße
Norbert Grehl-Schmitt
Förderverein Nds. Flüchtlingsrat e.V.
– Vorstand –
PS: Spenden an den Flüchtlingsrat sind steuerlich absetzbar. Die Kontoverbindung lautet:
Flüchtlingsrat Niedersachsen
GLS Gemeinschaftsbank eG
Konto 4030 460 700
BLZ 430 609 67