Aufenthaltserlaubnis für Syrer auch ohne gültige Papiere

Eine Meldung aus dem Göttinger Tageblatt über eine offenbar interessante Entscheidung des VG Göttingen (Az. 2 A 208/07) zur Erteilung einer AE an Syrer auch ohne Vorlage gültiger Papiere.

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gez. Kai Weber

Nachtrag: Die Entscheidung findet sich im vollen Wortlaut in der Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen OVG

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