Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Aufnahmegesetzes halbherzig und unbefriedigend

Der von der Landesregierung mit Datum vom 27. Oktober 2011 vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Aufnahmegesetzes wird vom Flüchtlingsrat Niedersachsen als halbherzig und unbefriedigend kritisiert. Eine von den kommunalen Spitzenverbänden geforderte angemessene Erhöhung der Pauschalsätze zur Erstattung der Kostenaufwendungen der Kommunen verweigert der Innenminister unter Verweis auf deren angeblich unzureichende Abschiebungsbemühungen. Nach der am 9.11. erfolgten ersten Lesung wird der Gesetzentwurf nun im Innenausschuss beraten.

Der Entwurf nimmt einige Vorschläge des Flüchtlingsrats für eine eindeutige und übersichtliche Darstellung der unter das Gesetz fallenden Personengruppen auf. Auch wird die den Kommunen zukünftig bewilligte pauschalierte Kostenerstattung von 4.270 € auf 4.826 € pro Person und Jahr  erhöht. Davon entfallen 2.307,15 € auf die Hilfe zum Lebensunterhalt, 2.176,02 € auf Unterkunft sowie Heizung und Krankheits-, Pflege- und Schwangerschaftsversorgung, 5,20 € auf Schulbeihilfen sowie 337,73 € für Personal- und Sachlosten der Kommune. Eingerechnet in diese Sätze sind pauschalierte Abzüge für durchschnittliches Einkommen und Vermögen. Damit bleibt die Landesregierung deutlich unter der Forderung des Flüchtlingsrats nach einer Erhöhung um 20%.

Unbefriedigend und ärgerlich ist die Nichtberücksichtigung aller Forderungen nach einer schnellen und unbürokratischen Verteilung von Asylsuchenden auf die Kommunen. Nach wie vor verschwendet das Land Millionen für die Aufrechterhaltung von Lagerplätzen des Landes, die ein Vielfaches dessen kosten, was den Kommunen für die Unterbringung zugestanden wird. Auch den Grundsatz einer an der Wahrung der Familieneinheit orientierten Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen will die Landesregierung nicht in das niedersächsische Aufnahmegesetz aufnehmen. Leider versäumt es die Landesregierung auch, die nach der EU-Aufnahmerichtlinie vorgeschriebene besondere Heraushebung und Privilegierung sog. „vulnerabler Gruppen“ im Rahmen der Neufassung des Aufnahmegesetzes angemessen sicher zu stellen.

Skandalös erscheinen schließlich die Versuche der Landesregierungen, den tatsächlichen Kostenbelastungen der Kommunen, diefür das Jahr 2009 durchschnittliche Ausgaben pro Flüchtling und Jahr in Höhe von 5.590 € berechnet haben, mit Angriffen auf die Kommunen zu begegnen. Diese würden, so die Landesregierung, nicht schnell und rücksichtslos genug abschieben: „Die nicht konsequente Umsetzung oder der mangelnde Vollzugswille bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen führen dazu, dass ausreisepflichtige Personen weiterhin geduldet werden und öffentliche Leistungen beziehen sowie der Anteil der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach § 2 AsylbLG weiterhin steigt“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Schünemanns Landtagsrede vom 09.11.2011 liest sich wie eine Kampfansage an die Kommunen. Der Innenminister räumt darin freimütig ein, dass das Land sich gegen eine Orientierung an den tatsächlichen Kosten entschieden habe, weil diese Kosten nicht immer notwendig gewesen seien. Zur Begründung für eine niedrigere Kostenabgeltung führt Schünemann aus:

„Ich will Ihnen dies an einem Beispiel verdeutlichen: Einige Kreistage und Räte haben Resolutionen verabschiedet, in denen sie sich gegen die Rückführung von Roma in das Kosovo aussprechen. Die an sich ausreisepflichtigen Personen verbleiben in Niedersachsen und – als Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – auch in der Kostenabgeltungspflicht des Landes. Von der Größenordnung her geht es teilweise um ein Drittel der Gesamtzahl der Personen, für die die Kommune eine Kostenabgeltung erhält. Diese Beispiele zeigen, dass die tatsächlichen Ausgaben nach der Asylbewerberleistungsstatistik keine solide Basis für die Kostenabgeltung bilden.“

 

 

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