Prof. Hoffmann: Umsetzung EU-Richtlinien im zweiten ßnderungsgesetz zum ZuwG

Hier das Referat (hier als pdf) von Prof. Dr. Holger Hoffmann zur Umsetzung diverser EU-Richtlinien im zweiten ßnderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz, gehalten auf einer Tagung des „Netzwerks Flüchtlingshilfe in Niedersachsen“ am 23.11.2007 in Hannover.

Dass Prof. Hoffmann mit seiner Kritik an der mangelhaften Umsetzung der Aufnahmerichtlinie richtig liegt, hat jetzt auch die EU -Kommission bestätigt – was für eine (traurige) Genugtuung für ihn – und was für eine Ohrfeige für die Gesetzeskonstrukteure: Hier die „grüne“.

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Pressemitteilung des Bündnis 90/Die Grünen

ßberfällige Quittung der EU-Kommission für mangelhafte Flüchtlingspolitik

Anlässlich des Berichts der EU-Kommission zur mangelhaften Umsetzung der EU-Flüchtlingsaufnahmerichtlinie in Deutschland erklärt Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher:

Die Bundesregierung erhält nun die Quittung für ihre nicht europarechtskonforme ßnderung des Zuwanderungsgesetzes. Selbst die vereinbarten humanitären Mindeststandards bei der Flüchtlingsaufnahme werden von Deutschland nicht eingehalten. Ein Skandal, auf den Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen seit langem hinweisen.

Die EU-Kommission beanstandet, dass Deutschland seinen Verpflichtungen nach der EU-Richtlinie zur Aufnahme von Flüchtlingen nicht gerecht wird. Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie etwa unbegleitete Minderjährige oder Folteropfer, erhalten nicht die Behandlung, die ihnen nach verbindlichem Europarecht zusteht. Diese Peinlichkeit hätte sich die Bundesregierung ersparen können. In der Beratung um das neue Zuwanderungsgesetz hatten die im Innenausschuss angehörten Sachverständigen erst im Juni 2007 eindringlich auf entsprechende Mängel im Gesetzentwurf der Bundesregierung hingewiesen. Wir hatten ßnderungsanträge für eine europarechtskonforme Umsetzung vorgelegt. Schwarz-Rot hat sie alle abgelehnt.

In einem weiteren von der Kommission kritisierten Punkt geben wir der Koalition die Chance zur schnellen Korrektur. Damit Minderjährige nicht mehr in Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene untergebracht werden, fordern wir die Bundesregierung in einem Antrag auf, endlich die Vorbehalte gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Diesem Antrag, den die Koalition seit über einem Jahr in den Ausschüssen versauern lässt, kann die Koalition einfach zustimmen und damit einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel entgehen.

Herausgeberin: Bündnis 90/Die Grünen . Deutscher Bundestag . 11011 Berlin
Redaktion: Christoph Schmitz; T (030) 227 57211-3, F (030) 227 56962

gez. Kai Weber

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