Irakflüchtlinge in Deutschland: Haft statt Schutz

Flüchtlinge aus dem Irak sind ohne Zweifel schutzbedürftig und nach ihren Fluchterlebnissen oft in einem erbärmlichen psychischen Zustand. Dennoch kommen sie immer häufiger in Deutschland in Haft. Der Hintergrund: Vermutet man, dass sie bereits den Boden eines anderen EU-Staates betreten haben, sollen sie nach der europäischen Zuständigkeitsregelungen der Dublin-II-Verordnung dorthin rücküberstellt werden. Bis zur Rückführung werden sie in Zurückschiebungshaft genommen. Ihr Asylantrag wird nicht geprüft, auch nicht im sog. Flughafenverfahren.

Obwohl nach internationalem Recht Haft die Ausnahme und im ßbrigen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben soll, greift hier praktisch ein Automatismus. Wer ein Schutzbedürfnis äußert, muss mit monatelanger Haft rechnen.

Da die Zuständigkeitsregelung der Dublin-II-Verordnung nur für diejenigen gilt, die einen Asylantrag stellen, ergibt sich ein absurdes Ergebnis: Wer seine Verfolgung schildert und damit ein Asylbegehren äußert, dem droht fast ausnahmslos die Haft, falls es Anhaltspunkte dafür gibt, dass er in einem anderen EU-Staat gewesen ist. Wer lediglich angibt, er stamme aus dem Irak und sei z.B. aus touristischen oder familiären Gründen gekommen und gegen seine Abschiebung keine Einwände erhebt, der darf einreisen. Denn in diesem Fall ist Deutschland für ihn zuständig und hierzulande besteht ein Abschiebungsstopp in den Irak.

Allein im Zuständigkeitsbereich der für den Flughafen München zuständigen Ausländerbehörde Erding saßen nach Informationen des Bayerischen Flüchtlingsrates vor Kurzem gleichzeitig 25 Iraker in Haft, denen die Rücküberstellung nach Griechenland droht. Unter ihnen sind viele Christen, die schildern, dass die Situation für sie im Irak immer bedrohlicher wurde. Dies interessiert Deutschland nicht. Es wird auch nicht geprüft, ob die Betroffenen in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren hatten und unter welchen Umständen sie sich dort aufgehalten haben. PRO ASYL hat vor Kurzem einen Bericht veröffentlicht, der belegt, dass Griechenland neu ankommende Flüchtlinge regelmäßig inhaftiert, in den meisten Fällen kein Zugang zum Asylverfahren gegeben ist und die Lebensumstände in den griechischen Haftlagern menschenrechtswidrig und unerträglich sind.

PRO ASYL hat bei In-Kraft-Treten des Zuwanderungsänderungsgesetzes prognostiziert: Es werden mehr Menschen in Abschiebungshaft landen. Die Zukunft hat schon begonnen: Haft bis zur Rücküberstellung nach Griechenland, in ein Land, das ausweislich seiner Asylstatistik fast niemandem Schutz gewährt und in dem Flüchtlinge das Freiwild der Behörden sind.

PRO ASYL fordert:

  • Das Asylbegehren muss in jedem Fall als Erstes vom BAMF geprüft werden.
  • Ingewahrsamnahme/Haft darf nur noch nach den Regeln des
  • Flughafenasylverfahrens (§ 18 a AsylVerfG) verhängt werden.
  • Haft muss die Ausnahme bleiben und darf nur für kurze Zeit verhängt werden.
  • Eine Rücküberstellung nach Griechenland darf nicht durchgeführt werden, solange dort die Lebensbedingungen für Schutzsuchende unerträglich sind und ein ordnungsgemäßes Asylverfahren nicht gewährleistet ist.

gez. Bernd Mesovic
Referent PRO ASYL

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