Fortbildung 2.11.2011: Die Umsetzung der Dublin II – Verordnung in Deutschland

Mittwoch den 02. November 2011, 10.30 – 15.30 Uhr
im Kargah e.V., Zur Bettfedernfabrik 1, 30451 Hannover-Linden

Die Entscheidung des EGFM vom 21. Januar 2011, die die Haft- und Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Griechenland als unmenschliche und erniedrigende Behandlung klassifiziert, hat die Überstellung von Flüchtlingen aus Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Griechenland weitgehend gestoppt und gleichzeitig klar gestellt, dass Flüchtlinge einen Anspruch auf einen Rechtsschutz gegen Dublin II – Überstellungen haben müssen. Bereits im Dezember 2010 hat das BMI angeordnet, Abschiebungen von Flüchtlingen im Rahmen des Dublin II – Verfahrens wegen der Mängel des griechischen Asylsystems für zunächst ein Jahr auszusetzen.

Damit steht indirekt auch ein europäisches Verteilungssystem zur Disposition, das Flüchtlinge innerhalb Europas an die (südöstliche) Peripherie abschiebt. Denn auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten bestehen eklatante Mängel im Asylsystem. So fand das Netzwerk Welcome to Europe bei Recherchereisen nach Ungarn menschenrechtswidrige Bedingungen für Flüchtlinge vor. Gleiches gilt für Italien, wo sowohl Asylsuchende als auch anerkannte Flüchtlinge größtenteils in Armut und Elend leben und keine staatliche Unterstützung erhalten.

Wir freuen uns, dass der zuständige Leiter, Herr Axel Christof vom BAMF Dortmund, sich bereit erklärt hat, die Verwaltungspraxis des BAMF im Umgang mit Dublin II – Fällen zu erläutern und Konsequenzen aus der Entscheidung des EGFM mit uns zu diskutieren. Konkret geht es u.a. um folgende Fragen:

  • Verfassungs- und europarechtskonforme Auslegung von §34a AsylVfG
  • Zeitpunkt der Zustellung des Dublin II – Bescheids
  • Rechtswidrige Übernahmeersuchen an „Zweitasylländer“?
  • Praxis nach Auslaufen des einjährigen Moratoriums betr. Griechenland-Überstellungen
  • Überstellungen nach Malta trotz „Relocation“ von 150 Flüchtlingen in Deutschland
  • Mangelhafte Umsetzung des Flüchtlingsrechts in anderen europäischen Staaten
  • Konzeptionelle Überlegungen für eine Reform des Dublin II – Systems

Mit freundlichen Grüßen
für das Netzwerk*

Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen
Anke Egblomassé, VNB

Einladung zur Veranstaltung Dublin II

Um Anmeldung per Post, per Fax (05121-31609) oder per E-Mail (kw@nds-fluerat.org) wird bis zum 28.10.2011 gebeten.

* Zusammenschluss von über den Europäischen Flüchtlingsfonds geförderten Projektträgern. Dem Netzwerk gehören folgende Organisationen an: kargah Hannover, IBIS e.V. Oldenburg, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Arbeitsgemeinschaft MigrantInnen und Flücht-linge in Niedersachsen, Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen, Refugium Braunschweig, Diözesan-Caritasverbände Hildesheim und Osnabrück, Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V.

 

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