Hier eine interessante Karte zu den Änderungen der Residenzpflicht in den Bundesländern, die wir mit freundlicher Genehmigung des Flüchtlingsrats Brandenburg dokumentieren (Original hier).
Legende:
grün: Bundesländer, in denen der Aufenthaltsbereich bereits auf das gesamte Bundesland erweitert wurde
blau: Bundesländer, die eine Erweiterung des Aufenthaltsbereichs auf das gesamte Bundesland angekündigt haben (seit 1. Juli hat sich hier nichts geändert)
(Bremen und Hamburg: länderübergreifende Erweiterungen mit den umliegenden Flächenländern sind im Gespräch)
gelb: Bundesländer, in denen bisher keine Änderungen angekündigt wurden
rot: Bundesländer, die halbherzige Änderungen durchgeführt haben, wie die Erweiterung auf mehrere Landkreise.
Mit Inkrafttreten des sogenannten “ZwangseheOpferschutzGesetzes” zum 1.7.2011 (BGBl. I vom 30.06.2011 S. 1268) wurde der Paragraph 58 Absatz 6 des Asylverfahrensgesetzes neu gefasst. Der Text lautet nun:
»Um örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, können die Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer ohne Erlaubnis vorübergehend in einem die Bezirke mehrerer Ausländerbehörden umfassenden Gebiet, dem Gebiet des Landes oder, soweit Einvernehmen zwischen den beteiligten Landesregierungen besteht, im Gebiet eines anderen Landes aufhalten können.« (neu eingefügte Wörter fett)
Damit werden die Änderungen in Berlin und Brandenburg rechtlich abgesichert, die dort seit Juli letzten Jahres gelten. Eine Ausweitung der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts von Asylsuchenden auf das gesamte Bundesland und länderübergreifend auf andere Bundesländer ist nunmehr problemlos möglich.
Stand der Änderungen in den Bundesländern
Neben Berlin und Brandenburg haben bereits Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein entsprechende Regelungen eingeführt. Angekündigt sind sie in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen wurde nur eine Ausweitung auf mehrere Landkreise beschlossen. Nur noch in Hessen sind keine Änderungen geplant, im Saarland gab es schon immer nur einen Aufenthaltsbereich. Es ist davon auszugehen, dass Bremen und Hamburg nunmehr mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Verhandlungen über eine länderübergreifende Erweiterung treten.
So begrüßenswert dieser Prozess ist, so notwendig wäre jedoch ein neuer Anlauf zur endgültigen Abschaffung der Residenzpflicht im Bundesrat. Die Mehrheitsverhältnisse dort haben sich seit den letzten Landtagswahlen zugunsten der Befürworter einer Abschaffung der Residenzpflicht geändert – wenn man den Verlautbarungen der Parteien Glauben schenken mag.
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