MI-Stellungnahme zu Bleiberechtsregelung und HFK

Das Innenministerium hat am 31.102007 auf die Kritik der Wohlfahrtsverbände reagiert: Viele Flüchtlingsfälle kämen gar nicht mehr in die Kommission, weil der Bund in der Zwischenzeit ein „liberales“ Bleiberecht geschaffen habe. So seien seit Ende September vergangenen Jahres 2382 Menschen unter diese Bleiberechtsregelung gefallen. Die Komission werde auch ohne die Wohlfahrtsverbände ihre Arbeit fortsetzen, sagte Sprecher Engemann: „Es wird jemand nachrücken – und damit hat sich das.“
SPD wie auch die Grünen im Landtag äußerten Verständnis für den Rückzug der Wohlfahrtsverbände. Der frühere Innenminister Heiner Bartling (SPD) meinte, die Regierung Wulff sei für ihre „gnadenlose Kälte in der Ausländerpolitik“ bekannt. Er kritisierte die Tatsache, dass das Innenministerium eine strenge Vorprüfung der Härtefallgesuche unternehme. Auch die Grünen-Spitzenkandidatin Ursula Helmhold machte Ministerpräsident Wulff für den Kurs in dieser Frage verantwortlich.

Nach Auffassung des MI ist der Erfolg der Bleiberechtsregelung die Hauptursache für die geringe Zahl von fünf positiven Entscheidungen der Härtefallkommission im vergangenen Jahr. Diese Behauptung hält einer näheren prüfung jedoch kaum stand:

Bis zu 7000 Personen sollten den Ankündigungen des Innenministeriums von April 2007 zufolge in Niedersachsen eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der IMK erhalten können. Tatsächlich waren es, wie das MI in seiner Pressemitteilung schreibt, nur rund ein Drittel, die von der (am 30.09.2007 ausgelaufenen) Bleiberechtsregelung der Innenminister profitierten.
Am 30.06.2007 hielten sich 20.716 geduldete Personen in Niedersachsen auf. 12.736 Personen mit einem Aufenthaltszeitraum von sechs Jahren und 8.674 mit einem Aufenthaltszeitraum von acht Jahren.
Gerade einmal 11,5 Prozent aller Geduldeten bzw. 18,7 Prozent der seit mindestens sechs Jahren geduldeten Flüchtlinge haben also bis zum 30.09.2007 ein Bleiberecht erhalten.

Diese Zahlen lassen es als wenig überzeugend erscheinen, wenn das niedersächsische Innenministerium behauptet, die „vielen positiven Entscheidungen“ im Rahmen der Bleiberechtsregelung hätten die Arbeit der Härtefallkommission weitgehend überflüssig gemacht. Tatsache ist, dass der übergroßen Mehrheit der langjährig Geduldeten ein Bleiberecht mit teils abstruser Begründung versagt wurde. Kleinkariert und beckmesserisch werden Flüchtlinge in Niedersachsen von vielen Ausländerbehörden gewogen und für zu leicht befunden, an der Bleiberechtsregelung teilzunehmen, etwa, weil sie zwar arbeiten, aber zu alt sind, um im Rentenalter eine „auskömmliche Rente“ zu beziehen, oder weil sie die Behörden in der Vergangenheit nicht aktiv genug dabei unterstützt haben, die eigene Abschiebung zu organisieren. Durch ihre Verweigerung eines Bleiberechts produzieren die Behörden jede Menge „Härtefälle“. Wenn nun aber die Ausschlussgründe für eine Anerkennung im Rahmen der Bleiberechtsregelung sich mit den Ausschlussgründen bei der Härtefallkommission weitgehend decken, kann die Kommission die ihr eigentlich zugedachte Funktion eines Korrektivs in der Tat nicht erfüllen.
Um hier zu besseren Ergebnissen zu kommen, sollte die Landesregierung
a) das „Geheimprotokoll“ zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung in Niedersachsen vom 11.09.2007 endlich zurückziehen und durch humane Auslegungsempfehlungen ersetzen und
b) die Verfahrensregelungen zur Härtefallkommission gründlich überarbeiten

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