Zum Fall eines von Abschiebung bedrohten guineischen Flüchtlings hat uns die zuständige Ausländerbehörde mitgeteilt, ihr läge ein Passersatzpapier vor, das „ab März 2008“ gültig sei. Gegenwärtig seinen Abschiebungen nach Guinea aufgrund des ausstehenden Rückübernahmeabkommens nicht möglich.Ob dies bedeutet, dass bis März 2008 alle Abschiebungen nach Guinea außer Kraft gesetzt sind, kann ich nicht sagen. Immerhin ist aus der Erteilung eines Passersatzpapiers durch die guineische Botschaft zu schließen, dass die guineische Seite bis zu diesem Zeitpunktmit mit einem Abschluss der Verhandlungen rechnet.
gez. Kai Weber
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