Ein Jahr Härtefallkommission

Kein Korrektiv für eine harte Politik gegen Flüchtlinge

Zum Tag des Flüchtlings und anlässlich des einjährigen Bestehens der Härtefallkommission zieht der Flüchtlingsrat Niedersachsen Bilanz über den Umgang des Landes Niedersachsen mit Härtefällen. Das Fazit: Der Vorsitzende und die meisten Mitglieder der Kommission bemühen sich redlich um Einzelfallgerechtigkeit. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Härtefallkommission sind jedoch so restriktiv gefasst, dass kaum ein Flüchtling Chancen hat, als Härtefall anerkannt zu werden. Die Härtefallkommission erweist sich im Ergebnis als ein wenig wirksames Korrektiv für eine Politik der Härte gegenüber Flüchtlingen in Niedersachsen.

Seit ihrem Bestehen hat die Kommission nur über neun Anträge entschieden, von denen lediglich in fünf Fällen eine besondere Härte und somit ein Aufenthaltstitel zugebilligt wurde. Ein Grund für die geringe Zahl der geprüften Anträge ist in der Tatsache zu sehen, dass von den acht Mitgliedern der Härtefallkommission sechs Mitglieder zustimmen müssen. Keine andere Härtefallkommission im Bundesgebiet sieht eine derart hohe Zustimmungsquote vor. Eine Reihe von Sitzungsterminen der HFK ist schlicht deshalb ausgefallen, weil nicht mindestens sechs Kommissionsmitglieder den Termin wahrnehmen konnten.

Ein Problem stellt auch der lange Antragsweg vom ersten Kontakt zu einem Kommissionsmitglied bis zur offiziellen Eingabe in die Kommission dar: Zuweilen vergeht dabei so viel Zeit, dass die Ausländerbehörde in der Zwischenzeit bereits die Abschiebung eingeleitet hat.

Die Hauptursachen für die geringen Anerkennungszahlen sind jedoch rigorose Ausschlusskriterien, die dazu führen, dass die Anträge von vielen Flüchtlingen von vornherein nicht zugelassen werden. Beispiele:

  • Ein seit 22 Jahren in Deutschland lebender Flüchtling, der gemeinsam mit einem Schlachtergesellen fachkundig und unter Einhaltung der Tierschutzbestimmungen Schafe geschlachtet hat, erhielt einen Strafbefehl über 100 Tagessätze á 20 Euro, weil er in Unkenntnis des Fleischhygienegesetzes kein Veterinär hinzugezogen hatte. Diese Strafe verhindert nicht nur eine Einbeziehung in die Bleiberechtsregelung, sondern auch eine Anerkennung als Härtefall: Ein Antrag wird gar nicht angenommen, wenn eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen vorliegt.
  • Zwei junge, gerade volljährig gewordene, geduldete Roma-Flüchtlinge sollten mit einem Passersatzpapier nach Serbien abgeschoben werden, obwohl die Eltern und minderjährigen Geschwister ein Bleiberecht erhalten hatten. Die ganze Familie ist staatenlos, was auch von den deutschen Behörden anerkannt wird. In Serbien hätten die jungen Männer ohne einen Pass weder Anspruch auf Arbeit noch Anspruch auf eine Sozialversorgung. Ein Härtefallantrag konnte jedoch nicht gestellt werden, weil die jungen Männer aus Angst zwischenzeitlich untergetaucht waren.
  • Eine schwer traumatisierte Flüchtlingsfrau richtete ein Härtefallgesuch an ein Mitglied der Kommission. Noch während der Prüfung der Gründe durch das Mitglied legte die zuständige Ausländerbehörde einen Abschiebungstermin fest. Der Antrag soll nun nicht mehr zugelassen werden, da „der Termin für eine Abschiebung bereits feststeht“.

Selbst wenn ein Antrag zugelassen wird, stehen eine Reihe von Regel-Ausschlussgründen einer Anerkennung als Härtefall entgegen: So ist es gerade für kranke, behinderte, arbeitsunfähige Flüchtlinge nahezu aussichtslos, über die Härtefallkommission einen Aufenthalt zu erreichen. Wer nach jahrelangem Aufenthalt die eigene Abschiebung nicht aktiv betrieben und sich beispielsweise nicht rechtzeitig um die Beschaffung von Passpapieren bemüht hat, wird in der Regel ausgeschlossen.

Die geringe Zahl der Härtefälle wird von Seiten des Innenministeriums vor allem mit dem Vorrang der allgemeinen Bleiberechtsregelung begründet. Aber auch dieser Weg führte nur selten zum Erfolg: Am 30.06.07 hatten von den 20.176 geduldeten Personen in Niedersachsen 6048 einen Antrag nach der Bleiberechtsregelung gestellt, aber nur 1.599 erhielten eine Aufenthaltserlaubnis. Ein großer Teil der langjährig geduldeten Flüchtlingen scheitert an Ausschlussgründen.

Wenn nun die niedersächsische Härtefallverordnung nahezu die gleichen Ausschlussgründe für die Prüfung und Feststellung eines Härtefalls vorsieht, fallen viele tatsächliche Härtefälle durchs Raster.

Damit die Härtefallkommission ihrer Aufgabe tatsächlich gerecht werden kann, muss sie in die Lage versetzt werden, effektiv und zeitnah über Anträge entscheiden zu können. Wir fordern daher die Streichung aller formalen Ausschlussgründe, die Gewährleistung einer schnellen Befassung mit Härtefallbegehren – zum Beispiel über einen Vorprüfungsausschuss – und eine Feststellung von Härtefällen durch einfache Mehrheit der Mitglieder.

gez. Norbert Grehl-Schmitt
Vorsitzender

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