Kommission Migration und Teilhabe fordert Verzicht auf „Notunterkünfte“ für Asylsuchende

Auf ihrer Sitzung am 01. April 2025 hat die Landtagskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe folgende Resolution verabschiedet:

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Kommission Migration und Teilhabe fordert Verzicht auf „Notunterkünfte“ für Asylsuchende

Notunterkünfte dürfen nicht als dauerhafte Unterbringungseinrichtungen genutzt werden. Sie dürfen nur belegt werden, wenn in anderen Landesunterkünften kein Platz mehr ist, und sind so bald wie möglich zu schließen!

Gründe:

Geflüchtete Menschen benötigen eine sichere Unterkunft, um sich zu stabilisieren und zu lernen, sich unter den veränderten Bedingungen im Aufnahmeland kompetent zu orientieren. Die meisten Geflüchteten, nämlich 75 Prozent, haben Situationen durchleben müssen, die traumatisierend sein können, beispielsweise weil sie Zeuge oder Opfer von Gewalt wurden oder die Bedingungen der Flucht eine psychische Überlastung darstellten1. Die Aufnahmebedingungen sind mit entscheidend, ob sich traumatische Erlebnisse zu einem Krankheitsbild entwickeln. Auch gelingende Integration und das Sichern sozialen Friedens ist vielfach eine Frage der Versorgungsstrukturen.

Die Landesaufnahmebehörde hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen Braunschweig, Bramsche, Friedland, Oldenburg und Osnabrück ein Ankommen zu ermöglichen: Ein Gewaltschutzkonzept wurde entwickelt und evaluiert, ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Orientierungskurse vermitteln den Neuankömmlingen erste Informationen, der Sozialdienst bemüht sich in Einzelgesprächen darum, vulnerable Schutzsuchende zu identifizieren und angemessen zu unterstützen.

Anders stellt sich die Lage teilweise jedoch in der sog. Notunterkünften dar: Es handelt sich dabei um Unterkünfte, die für den Notfall, also für Zeiten hoher Flüchtlingszahlen gedacht sind. Diese provisorischen Unterkünfte sind nach reduzierten Standards geplant und setzen weder die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“2 um, noch das Gewaltschutzkonzept des Landes Niedersachsen3. Das Land Niedersachsen bemüht sich darum, die Empfehlungen von UNICEF und Verbänden für den Gewaltschutz geflüchteter Menschen im Kontext der Notunterbringung4 für die niedersächsischen Verhältnisse zu adaptieren, stößt aber schon aus baulichen Gründen an Orten wie z.B. der Messehalle Hannover an Grenzen.

Der Zugang von Asylsuchenden in Niedersachsen ist im Januar 2025 auf ein Rekordtief von 1115 Personen gefallen. Bei einer Kapazität von 11.545 Plätzen, die der Landesaufnahmebehörde zur Verfügung stehen, waren Ende Januar 2025 lediglich 4.425 belegt.5 Weil die Zahl der Schutzsuchenden so niedrig ist, werden immer weniger Asylsuchende auf die Kommunen verteilt. In der Konsequenz bleiben die Betroffenen länger in provisorischen Lagern wie den Messehallen.

Die Landesregierung hat beschlossen, vulnerable Schutzsuchende und Familien mit Kindern nicht mehr in den „Messehallen“ unterzubringen und damit für etwas Entlastung zu sorgen. Gleichzeitig hat die Landesregierung festgelegt, dass alleinstehende Schutzsuchende ohne erkennbare Vulnerabilität bis zur gesetzlich festgelegten Dauer von 18 Monaten in den Messehallen untergebracht werden dürfen. Die Kommission hält dies für nicht vertretbar:

Die Standards für Notunterkünfte sind erheblich reduziert: Die Menschen leben nicht in Zimmern, sondern in Parzellen aus Bauzäunen und weißer Sichtschutzfolie, wobei die Parzellen sowohl nach oben hin als auch zum Gang hin offen sind. Privatsphäre ist nicht vorhanden, Diebstähle lassen sich kaum verhindern. Der Privatraum der Person bezieht sich auf den Raum der eigenen Matratze. In einer dieser mit Stockbetten bestückten Parzelle müssen häufig mehr als 10 Personen leben.

Die Menschen in den Messehallen sind über Monate zum Nichtstun verdammt und zum großen Teil sich selbst überlassen. Sie leben tags und nachts mit erhöhtem Lärmpegel. Es gibt zahlreiche Beispiele von Menschen, die chronische Unruhe, hohe Reizbarkeit und depressive Zustände durch die Lautstärke, die durchgehende Beleuchtung (in der Nacht erleuchtet die Außenbeleuchtung die Halle), den extremen Schlafmangel über viele Monate etc. entwickelt haben. Die Geflüchteten klagen über nicht ausreichende medizinische Versorgung, mangelnde soziale Betreuung und fehlenden Zugang zu Unterstützungsstrukturen. Eine Anmeldung in der Stadt Hannover ist nicht möglich mit der Folge, dass die Bewohner*innen keinen Zugang zur Region-S-Karte haben. Die Menschen leben in einem Provisorium und können nicht „ankommen“. Dieses Leben im „Dazwischen“ zermürbt die Menschen und verhindert Teilhabe und Integration.

Die Kommission Migration und Teilhabe fordert daher:

  1. Notunterkünfte dürfen nicht als dauerhafte Unterbringungseinrichtungen genutzt werden. Sie dürfen nur belegt werden, wenn in anderen, besser ausgestatteten Landesunterkünften kein Platz mehr ist.
  2. Die freien Kapazitäten in den Landeseinrichtungen sind kein Grund, um Asylsuchende länger als notwendig dort unterzubringen. Im Interesse einer erfolgreichen Integration sollte eine Verteilung auf die Kommunen so früh wie möglich erfolgen.

1 Steel et al., 2009.
2 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften-117474.
3 file:///home/user/Downloads/Schutzkonzept_LAB_NI_2022.pdf.
4 https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/empfehlungen-fuer-den-gewaltschutz-gefluechteter-menschen-im-kontext-der-notunterbringung/
5 file:///home/frn-personal/Downloads/20250305_statistische_Daten_Januar_2025_Internetversion.pdf

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