Eine Zeugenaussage gibt Aufschluss über die mysteriöse „Zellenkontrolle“ gegen 11.30 Uhr und Angeklagter Schubert stellt immer wieder neue Überlegungen an, um seine Version der Ereignisse mit den Aussagen der Zeugen in Übereinstimmung zu bringen
„Ich brauchte nicht erst einen Toten, um zu wissen, dass man manche Leute nicht allein lassen soll. Wir haben uns gegen Schubert durchgesetzt, um die Aufsicht nicht zu verlieren.“ Mit diesen Worten äußerte sich der Zeuge Jürgen Semmler bei der Fortsetzung seiner Vernehmung am elften Prozesstag vor dem Magdeburger Landgericht.
Der Polizeibeamte Semmler berichtete in diesem Zusammenhang über eine frühere Ingewahrsamnahme eines jungen Mannes, der schwer unter Drogeneinfluss gelitten hatte. Dienstgruppenleiter Andreas Schubert hatte von Semmler und dessen Kollegen Ulrich März verlangt, die Person in der Zelle sich selbst zu überlassen. Dies wäre aus der Sicht der beiden Beamten jedoch absolut unzulässig gewesen. Semmler hatte bereits am zehnten Verhandlungstag deutlich gemacht, dass sich der Angeklagte Schubert auch im Jahr 2002 in Bezug auf den in Zelle 5 verstorbenen Mario Bichtemann nachlässig verhalten hatte. Mit dieser Aussage bestätigt dieser Zeuge endgültig die fahrlässige Einstellung von Andreas Schubert gegenüber den sich Ingewahrsam befindlichen Personen.
Vom damaligen Revierleiter Gerald Kohl, erfährt das Gericht im Folgenden, dass zum Zeitpunkt des Todes von Oury Jalloh eine Entscheidung über ein Disziplinarverfahren gegen Schubert im Fall Bichtemann noch gar nicht gefallen war. Der Zeuge Kohl erklärt, dass Schubert in dieser Angelegenheit keine Schuld nachgewiesen werden konnte. Diese Bewertung Kohls basierte jedoch keineswegs auf einer ausführlichen Untersuchung und einer daraus resultierenden eindeutigen Faktenlage. Das Gericht hält Kohl vielmehr Anhaltspunkte vor, die auf gravierende Verstöße gegen die Gewahrsamsordnung schliessen lassen und somit ganz offenkundig gegen Schubert sprechen. Worin lag also die Intention des Revierleiters, den Fall Bichtemann zu den Akten zu legen? Konkrete Nachfragen ergeben, dass Kohl es als eine zweifache Belastung für Schubert ansah, ihn im Fall Bichtemann und im Fall Jalloh zur Verantwortung zu ziehen. Aus diesem Grund erklärte er die Untersuchungen zum Tod von Mario Bichtemann mit einem offiziellen Schreiben an höhere Instanzen im Februar 2005 für abgeschlossen und Schubert für unschuldig.
Am darauffolgenden dreizehnten Prozesstag wird der Zeuge Torsten Bock vernommen. In seiner ersten flüssigen Erzählung zu den Ereignissen am 07.01.2005 im Dessauer Polizeirevier erklärt dieser zweimal im Gewahrsambereich gewesen zu sein, um dort seinen Kollegen Hans-Ulrich März aufzusuchen. Das erste Mal war er am Morgen unten, um ihm eine „fachliche“ Frage zu stellen. Nachdem Bock von seinem Streifeneinsatz ins Revier zurückgekommen war, ist er dann ein zweites Mal runtergegangen. Er wollte „den Ulli“ fragen, ob er mit zum Mittagessen kommen würde. Er fand März zusammen mit Udo Scheibe in der Zelle 5, an der Matratze des an Händen und Füssen fixierten Oury Jalloh vor. Auf die Frage der Richterin, was die beiden dort machten, erklärte der Zeuge, dass es für ihn offensichtlich war, dass sie ihn noch einmal abtasteten und durchsuchten. März sagte zu Bock, dass er noch zu tun hätte. Weil es für Bock ersichtlich war, dass es noch eine Weile dauern würde, verließ er den Zellentrakt und ging ohne seinen Kollegen zum Essen. Nach seiner Wahrnehmung hat sich Oury Jalloh zu diesem Zeitpunkt ruhig verhalten und sich nicht verbal geäußert. Auch war er der Meinung, dass die Hosentaschen von Oury Jalloh nach außen gekrempelt waren. Als Bock dann vom Essen aus der Kantine zurückkam, brannte es bereits.
Das Gericht war sichtlich überrascht von dieser Zeugenaussage und unterbrach die Sitzung für einige Minuten, mit der Bitte, dass Torsten Bock den Zeugenstand nicht verlassen solle. Nach der Pause eröffnete der zweite Vorsitzende dem Zeugen, dass sich durch seinen Bericht eklatante Widersprüche zu den Aussagen von März und Scheibe ergeben haben. Diese hatten behauptet, seit der Ingewahrsamnahme des Oury Jalloh am Morgen gegen 9:00 Uhr nicht mehr im Zellentrakt gewesen zu sein. Schnell versucht der Zeuge Bock zurück zu rudern und erklärt, dass der Grund für seinen zweiten Gang in den Keller anstatt des Mittagessens wohl auch das zweite Frühstück gewesen sein könne. Doch seine Versuche, das bereits Gesagte zu revidieren erschienen den Prozessbeteiligten absolut unglaubwürdig. Da konnte dem Zeugen Bock auch der Oberstaatsanwalt Christian Preissner nicht mehr helfen. Mit Worten wie „Ist ja lange her, da können sich Erinnerungen ändern“, versuchte dieser wie gewohnt eine wichtige Zeugenaussage zu entkräften.
Ein derartiges Verhalten von Preissner konnte im bisherigen Verlauf des Prozesses dauerhaft beobachtet werden. Wann immer die Zeugenaussagen auch nur im Ansatz von den bisherigen Erkenntnissen abwichen oder die staatsanwaltschaftliche „Unglückstheorie“ nicht bestätigten, versuchte Preissner die entsprechenden Polizeibeamten wieder auf den „richtigen“ Weg zu bringen. Dabei erweckten seine Fragestellungen und Äußerungen den Eindruck, als wäre er an einer Aufklärung der Todesursache von Oury Jalloh nicht nur nicht interessiert, sondern steuert dieser sogar vehement entgegen.
Der Oberstaatsanwalt vertritt demnach keinesfalls den Standpunkt, dass Oury Jalloh in der Zelle 5 ermordet wurde. Stattdessen spricht er im Zusammenhang mit dem Tod des jungen Mannes aus Sierra Leone unbeirrt von einem „Unglück“. Damit impliziert er den Prozessbeteiligten, dass die Ereignisse vom 07.01.2005 eine Art „Unfall“ waren. Seiner Ansicht nach hat Oury Jalloh sich mit einem (nicht vorhandenen) Feuerzeug auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet, um die Beamte:innen dazu zu bewegen, ihn von den Hand- und Fußfesseln zu befreien. Dabei habe der Gefangene wohl nicht damit gerechnet, dass die Polizist:innen nicht schnell genug reagieren und erst eintreffen würden, als er bereits an einem Hitzeschock gestorben war. Dieser Umstand stellt in den Augen Christian Preissner das vermeidliche „Unglück“ dar. Allerdings ist diese Hypothese genauso haltlos wie alle anderen Theorien, die davon ausgehen, dass Oury Jalloh sich allein entzündet hat. Abgesehen davon, dass er kein Feuerzeug bei sich hatte und die Matratze auf der er lag keine offensichtlichen Beschädigungen aufwies, fehlt der wohl wichtigste Beweis, der für eine Selbstzündung mit dem Ziel auf sich Aufmerksam zu machen sprechen würden: Oury Jalloh hat nicht geschrien! Er konnte gar nicht mehr um sein Leben schreien, weil seine Nase gebrochen war, weil er wahrscheinlich gar nicht mehr bei Bewusstsein war. Auf jeden Fall war seine Atmung so schwach, dass sich in seinen Atmungsorganen nur sehr geringe Kohlenpigmenteinlagerungen befanden. Es gibt eindeutige Beweise und viele Hinweise darauf, dass Oury Jalloh in der Zelle 5 des Dessauer Polizeireviers ermordet wurde. Wir fragen uns, warum Christian Preissner diese nicht sehen will!
Glücklicherweise blieben die Bemühungen des Oberstaatsanwaltes, die zuvor getätigten Aussagen von Torsten Bock dementsprechend zurechtzubiegen, vergebens. Das Gericht und die Nebenklagevertretung folgten den Ausführungen des Zeugen Bock, dass er März und Scheibe zur Mittagszeit noch einmal in der Zelle begegnet ist. Mit dieser Aussage scheint eine der großen Fragen um die bisher rätselhafte 11:30 Uhr „Kontrolle“ beantwortet zu sein. Im Zuge des ersten Prozesses hatte die Beamtin Beate Höpfner mehrfach ausgesagt, dass sie aufgrund von Schlüsselgeräuschen, die sie durch die Sprechanlage wahrgenommen hatte, von einem weiteren Kontrollgang ausgegangen sei. Dieser war jedoch nicht im Gewahrsamsbuch vermerkt worden.
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse gibt die Nebenklagevertretung eine entscheidende Erklärung zu Protokoll. Sie führt an, dass wenn man der Aussage des Zeugens Bock glauben kann, sich folgendes ergibt:
„Erstens, entgegen der Bekundungen der Zeugen März und Scheibe waren beide gegen Mittag noch einmal im Gewahrsamstrakt.
Zweitens, Oury Jalloh wurde in der Gewahrsamszelle Nummer 5 noch einmal untersucht und unter anderem hiermit ausgeschlossen, dass sich ein Feuerzeug in dessen Hosentaschen befand.
Das lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Zeugen März und Scheibe zu der Ursache, die zum Tod des Oury Jalloh geführt habe, mehr wissen dürften, als sie als Zeugen hier bereit waren zu sagen. […] Die Aussage legt darüber hinaus sehr nahe, dass die Theorien von den Selbstentzündungen des Oury Jallohs ausgeschlossen werden müssen.“
Daraufhin regt der Staatsanwalt, gezwungener Maßen, die erneute Ladung der Zeugen März und Scheibe an. Im Anschluss äußert sich auch der Angeklagte Schubert mit einer Einlassung. In dieser erklärt er, dass er sich nach der Zeugenaussage des Herrn Bock nun doch „nochmal Gedanken gemacht habe“. Er könne sich plötzlich erinnern, dass er zwischen 11:15 Uhr und 11:40 Uhr zu seinem direkten Vorgesetzten Herrn Köhler gegangen ist, um ihn von der in Ingewahrsamnahme von Oury Jalloh zu berichten. Er habe sich dann ca. 5-6 Minuten bei Herrn Köhler aufgehalten, bevor er in sein Büro zurückkehrte.
Würde dies der Wahrheit entsprechen, dann hätten Scheibe und März in diesen Minuten die Möglichkeit gehabt, sich den Schlüssel zum Gewahrsamstrakt von Schubert unbemerkt aus dem Dienstgruppenleiterbereich (DGL-Bereich)zu holen. Die Vorsitzende Richterin erklärt, dass sie auch diese Version zum ersten Mal höre, da eine vermeintliche Abwesenheit weder in Schuberts bisherigen Einlassungen, noch in den früheren Aussagen von Beate Höpfner auftauchen.
Am darauffolgenden Prozesstag wird der Beamte Gerhard Möbes verhört. Möbes war von Schubert gebeten worden, mit ihm in den Gewahrsamsbereich hinunter zukommen, nachdem im DGL-Bereich der Rauchmelder zwei Mal angeschlagen hatte. Möbes erinnert sich, dass Schubert ihm gesagt habe, „etwas würde nicht stimmen“. Auf dem Weg in den Keller habe er ihm noch etwas von einem „Plätschern“ mitgeteilt. „Von einem Brand oder Rauchmelder habe ich nichts gewusst.“, erklärt der Zeuge Möbes. Auf die Nachfrage der Nebenklagevertretung, ob er ansonsten einen Feuerlöscher mitgenommen hätte, antwortet der Zeuge: „Ja klar, wir kamen ja an einem vorbei.“ Es stellt sich die Frage, warum Schubert, auch wenn er von einem möglichen Fehlalarm des Rauchmelders ausging nicht eine Sekunde daran dachte, den Kollegen Möbes über den Alarm des Rauchmelder zu informieren oder selbst einen Feuerlöscher mitzunehmen.
Die Aussagen des Zeugen Möbes ergeben zudem einen krassen Widerspruch zu den vorherigen Einlassungen Schuberts. Möbes zeitliche Schilderung der Ereignisse machen ein Telefonat, dass Schubert an der Hauswache auf dem Weg in den Gewahrsambereich geführt haben will unmöglich. Der Bericht des Zeugen veranlasst Schubert sich erneut einzulassen. Er erklärt, dass er „nach immer wieder neuen Überlegungen“ zwar sagen kann, dass das Telefonat mit Köhler zweifelsfrei stattgefunden hat, er sich aber nicht mehr sicher ist, ob es wirklich von der Hauswache aus war. Diese erneute Einlassung des Angeklagten ist interessant. Bereits im ersten Prozess hatten Möbes und eine weitere Beamtin ausgesagt, dass es nicht sein kann, dass Schubert von der Hauswache aus seinen damaligen Vorgesetzten Köhler über einen Brandalarm informiert habe. Damals hatte Schubert jedoch vehement auf dieses Telefonat, welches er ganz sicher von der Hauswache aus geführt habe, bestanden. Was bewegt Schubert heute, diese Darstellung zu korrigieren?
Die letzten Verhandlungstage stellen einen klaren Einschnitt in den bisherigen Prozessverlauf dar. Zum einen wird der Angeklagte Andreas Schubert durch die Ausführungen von Jürgen Semmler und Gerhard Möbes im Sinne der Anklageschrift zunehmend belastet. Weitaus bedeutender für die Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh ist jedoch die Aussage des Polizeibeamten Torsten Bock. Sie gibt eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass der im ersten Prozess ebenfalls Angeklagte Ulrich März und dessen Kollege Udo Scheibe bei ihrer Vernehmung gelogen haben. Ihre Anwesenheit in der Zelle 5 gegen 11:30 Uhr dürfte die Selbstmord- oder Unglückstheorie nun auch in den Augen des Magdeburger Landgerichts unwahrscheinlich machen.
Das Landgericht Magdeburg hat für den 05.05.2011 im Rahmen der Hauptverhandlung im Strafprozess um den Tod von Oury Jalloh eine richterliche Inaugenscheinnahme des Polizeireviers in Dessau angeordnet. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird an diesem Tag ab 8:00 Uhr eine Mahnwache vor dem Polizeirevier abhalten und ruft alle Leute auf, sich daran zu beteiligen.
Weiterhin wird es am 19.05.2011 im Anschluss an die Hauptverhandlung eine Demonstration durch Magdeburg geben. Der Treffpunkt ist um 16.00 Uhr vor dem Magdeburger Landgericht.
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com
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