Linke haken im Abschiebefall Shambu Lama bei Schünemann nach

Hannover (kor). Der Fall des nepalesischen Flüchtlings Shambu Lama wirft noch immer viele Fragen auf. Lama hatte sich am 1. März das Leben genommen, nachdem ihm von der Ausländerbehörde in Gifhorn mitgeteilt worden war, seine Abschiebung stehe bevor – eine Fehlinformation, davon sind die Mutter von Lamas Sohn, Nadine Tannenberg, und Lamas Anwältin Daniela Öndül überzeugt. Sie werfen der Ausländerbehörde und dem niedersächsischen Innenministerium vor, das von der Mutter bestätigte enge Verhältnis zwischen Lama und seinem Sohn ignoriert zu haben. Zudem halten sie den Mitarbeitern von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fehlerhafte und widersprüchliche Informationen vor und beziehen sich dabei auf die Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 14. April. In einer weiteren Anfrage greift jetzt die Linksfraktion die Kritik von Tannenberg und Öndül auf und hakt bei der Landesregierung nach. Anders als vom Ministerium behauptet, hat Tannenberg zufolge Lama in den Tagen vor seinem Suizid sehr wohl die  Ausländerbehörde aufgesucht, um sich eine Besuchserlaubnis für seinen Sohn ausstellen zu lassen. Er habe darum betteln müssen, bis man sie ihm am 28. Februar erteilt habe. Zudem habe ein Mitarbeiter der Behörde Tannenberg mitgeteilt, dass noch am 1. März Kontakt zwischen Lama und der Behörde bestanden hat. Das Ministerium dagegen behauptet, dass es seit dem 25. Februar kein Gespräch zwischen der Behörde und Lama gegeben hat. Zudem verweist es bei seiner Aufzählung von Abschiebegründen auf eine Verurteilung Lamas wegen Körperverletzung. Anwältin Öndül aber sagt, sie wisse davon nichts, von einer Vorstrafe sei auch vor Gericht nie die Rede gewesen. Zudem kritisiert Öndül, man habe ihr die rechtzeitige Akteneinsicht verweigert. Das Ministerium muss nun Stellung zu den Vorwürfen beziehen. 02.05.2011 / HAZ Seite 4 Ressort: NIED

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