Anfang Dezember 2024 ist der niedersächsische Abschiebungsstopp für Êzid*innen aus dem Irak ausgelaufen. Eine Verlängerung lehnt die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ab.
Innenministerin Daniela Behrens hat die Forderung des Flüchtlingsrats, den Schutz für Êzîd*innen aus dem Irak in Niedersachsen auch nach Auslaufen des Abschiebungsstopps zu verlängern und sich der Initiative Schleswig-Holsteins für ein Aufnahmeprogramm zugunsten der Betroffenen anzuschließen, abgelehnt. Das Bundesinnenministerium (BMI) habe, so die Innenministerin, das notwendige Einvernehmen für eine Verlängerung des Abschiebungsstopps nicht erteilt. Daraus schließt Frau Behrens, dass das BMI auch das Einvernehmen für eine Aufnahmeanordnung nach §23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz verweigern würde.
Damit sind Abschiebungen ausreisepflichtiger Êzîd*innen aus Niedersachsen in den Irak grundsätzlich wieder möglich.
Das Innenministerium hat die Ausländerbehörden lediglich aufgefordert, aufgrund der geänderten Erlasslage (Auslaufen des Abschiebungsstopps für Frauen und Minderjährige ezidischer Religionszugehörigkeit) alle hiervon betroffene irakische Staatsangehörige êzîdischer Religionszugehörigkeit über die Möglichkeit zu belehren, sich an die Härtefallkommission des Landtags zu wenden. Diese Belehrung soll ausdrücklich auch dann erfolgen, wenn bereits früher eine Belehrung erfolgt ist.
Wir haben mit zwei Expertinnen über die Lage aktuelle der Êzîd*innen gesprochen und wollen wir zwei wichtige Statements teilen.
Dr. Dastan Jasim, Politikwissenschaftlerin:
Mehr als 2000 Êzîd*innen sind noch spurlos verschwunden und gefangen im genozidialen System der Jihadisten. Von einem Ende des Genozids kann also keine Rede sein. Sie genießen nirgendwo im Mittleren Osten Schutz und Abschiebungen sind für sie der Marsch in den Tod.
Düzen Tekkal, Journalistin und Gründerin von HÁWAR.help:
Wie kann es sein, dass Deutschland den Völkermord anerkennt und Monate später Jesiden in Genozid-Gebiete abschiebt? Zehn Jahre nach dem Genozid an den Jesiden ist Irak für Jesiden immer noch kein sicheres Land. Ihre Heimatregion ist zerstört, sie sind nach wie vor noch Diskriminierung, Verfolgung und Vertreibung ausgesetzt.
Sie sind unsicher, was die veränderte Erlasslage für Sie bedeutet? Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich oder bei einer Beratungsstelle beraten. Auch wir sind bei Fragen für Sie erreichbar.
Hier geht es zu unserem gemeinsamen Instagram-Beitrag mit Pena.ger, der bundesweiten Online-Beratungsstelle für Geflüchtete. zum Thema.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...