Appell an die CDU für ein Recht auf Familie

Flüchtlingsrat Niedersachsen appelliert an die Abgeordneten von CDU/CSU, das Recht auf Familienleben auch für subsidiär Schutzberechtigte nicht vollständig auszuhebeln.

Geflüchteten mit subsidiärem Schutz droht in ihrem Herkunftsland eine menschenrechtswidrige Behandlung. Ein Zusammenleben mit ihren Familien ist daher nur in dem Aufnahmeland möglich, das ihnen Schutz gewährt hat. Einer Volkspartei wie der CDU/CSU, die sich traditionell für den Schutz von Ehe und Familie stark gemacht hat, muss es aus unserer Sicht doch auch ein Anliegen sein, den Schutz ausländischer Familien zu gewährleisten!

Mit dem für Freitag zur Diskussion gestellten „Flüchtlingsbegrenzungsgesetz“ würden CDU und CSU das Grundrecht auf Familienleben für die überwiegende Mehrzahl aller Schutzberechtigen faktisch aufheben, da Geflüchtete mit subsidiärem Schutz die mit Abstand größte Gruppe unter den Schutzberechtigen in Deutschland darstellt. Bereits heute warten Geflüchtete mit subsidiärem Schutz mehrere Jahre auf ihre Familie. Allein die durchschnittliche Wartezeit bis zu einem Termin bei der Botschaft beträgt 22 Monate. Hinzu kommen lange Asylverfahren. Die völlige Abschaffung würde zu großem Leid bei den Betroffenen führen. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten der CDU/CSU: Lassen Sie nicht zu, dass ein populistischer Diskurs zu weiteren Familientrennungen führt.

Hintergrund:

Das morgen im Bundestag zur Abstimmung stehende Gesetz sieht u.a. die vollständige Abschaffung des Rechts auf Familiennachzug für Personen mit subsidiärem Schutz vor. Dies soll ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes gelten. Dies würde auch Personen betreffen, deren Familien bereits seit langem auf einen Termin bei der Botschaft warten. Eine Übergangszeit ist nicht geplant.

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