Neue Forschungen belegen, dass die politische Begründung für die Einführung einer „Bezahlkarte“ für Asylsuchende in Deutschland, man wolle „Auslandsüberweisungen“ und damit eine „Zweckentfremdung“ der gezahlten Sozialleistung für die Unterstützung von Angehörigen verhindern, keine empirische Basis hat. Der DIW Wochenbericht 49 / 2024, S. 771-779 meldet:
- Zahl der Geldüberweisungen ins Ausland hat in den vergangenen Jahren weltweit zugenommen – auch in Deutschland
- Studie auf Basis von SOEP-IAB-BAMF-Daten untersucht, wie sich der Anteil der in Deutschland lebenden Personen, die Geld ins Ausland überweisen, verändert hat
- Nur sieben Prozent der Geflüchteten und zwölf Prozent der Migrant*innen ohne Fluchthintergrund sandten im Jahr 2021 Geld ins Ausland
- Wahrscheinlichkeit für Geldüberweisungen sinkt, je größer der Haushalt und je geringer die Rückkehrabsicht ist
- Rolle von Auslandsüberweisungen sollte in politischer und medialer Debatte neu bewertet werden, zumal sie wichtigen Beitrag zur Entwicklung in Heimatländern leisten
„Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken könnten, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Mehr in den Fokus genommen werden sollte die Tatsache, dass Auslandsüberweisungen ein wichtiges Mittel informeller Entwicklungshilfe sind.“
(Sabine Zinn)
Es geht bei der Bezahlkarte eben doch nur um den demonstrativen Akt der Diskriminierung und Ausgrenzung…
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