Das Grundgesetz stellt die Familie unter besonderen Schutz. Nicht aber Menschen ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Eine libanesischstämmige Familie aus Hildesheim wurde durch Abschiebung zerrissen.
Als Gazale Salame im ersten Licht des Wintertages begreift, was die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch zehn Polizisten, von ihr verlangt, fängt sie an, sich selbst zu schlagen. Sie hämmert gegen ihren Kopf. Sie beißt in ihre Hände. Sie reißt an ihren Haaren.
Dann stürzen die Wörter aus ihr heraus. Sie sagt, schiebt mich nicht ab, ich habe drei Kinder, zwei gehen hier zur Schule, das dritte ist noch ein Baby, ihr könnt mich doch nicht von meinen Kindern trennen. Sie sagt, ich bin keine Türkin, ich kenne die Türkei nicht, ich spreche kein Türkisch, ich lebe seit 17 Jahren in Deutschland, das ist meine Heimat. Sie sagt, ich bekomme wieder ein Kind, ich bin schwanger, im dritten Monat, schiebt mich nicht ab, bitte. Das waren ihre Sätze damals, sie erinnert sich noch heute. Einer der Beamten sagt: „Bitte packen Sie jetzt Ihre Koffer, wir haben keine Zeit.“ […] zum kompletten ZEIT Artikel
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