Der Flüchtlingsrat begrüßt die Forderung des innenpolitischen Sprechers der FDP, Jan Christopf Oetchen, Flüchtlingen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt einzuräumen (siehe hier).
Nach unserer langjährigen Erfahrung bewirken das bestehende einjährige Arbeitsverbot und die anschließende unbefristete Vorrangprüfung einen weitgehenden Ausschluss der Asylsuchenden vom Arbeitsmarkt. Es ist nicht nur unmenschlich, sondern auch anachronistisch und integrationspolitisch unsinnig, wenn beispielsweise einer seit über vier Jahren in Deutschland lebenden 19-jährigen Frau im Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Ausbildung als Arzthelferin mit der Begründung verweigert wird, es ständen „bevorrechtigte“ Auszubildende zur Verfügung.
Abgelehnte, aber geduldete Flüchtlinge sind zwar nach einer vierjährigen Wartezeit grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt mit den Einheimischen gleichgestellt. Der lange Ausschluss und die oftmals verweigerte Sprachkursteilnahme stellen jedoch eine nur schwer kompensierbare Benachteiligung dieser Personengruppe dar. Die erzwungenen Arbeitslosigkeit bewirkt eine Dequalifizierung der Betroffenen, die oftmals eine nachholende Qualifizierung und Unterstützung erforderlich macht.
Integration muss am ersten Tag beginnen. Statt Flüchtlinge auszugrenzen und zur Inanspruchnahme staatlicher Alimente zu zwingen, sollte man ihnen von Beginn an die Möglichkeit einräumen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu bestreiten.
Ausführliche Berichte und Erfahrungen zum Thema finden sich in der Abschlussdokumentation unseres über den Europäischen Sozialfonds sowie mit Mitteln des BMAS geförderten Xenos- Projektnetzwerks „Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge I“, siehe hier. Im Rahmen eines Folgeprogramms setzen wir uns gemeinsam mit weiteren Organisationen dafür ein, dass Flüchtlinge im Rahmen des gesetzlich Möglichen einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten (siehe folder_azfII).
gez. Kai Weber
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