Gegen rechte Ideologien und für gleiche Menschenwürde!

Anlässlich der am 20. März stattfindenden Integrationsministerkonferenz veröffentlichen der Flüchtlingsrat Niedersachsen und weitere 258 Unterzeichner*innen einen OFFENEN BRIEF mit Forderungen nach Schutz vor Diskriminierung für behinderte Menschen in der Migrationspolitik.

Derzeit erleben wir die größten und flächendeckendsten Massendemonstrationen in der Geschichte der Bundesrepublik. Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland mobilisieren sich im Zuge alarmierender politischer Entwicklungen, um lautstark Demokratie, Menschenwürde und Vielfalt vor rechten Ideologien, Ausgrenzung und einer sogenannten „Re-Migration“ zu verteidigen. Doch rechte und menschenfeindliche Ansichten bekommen derzeit nicht nur Rückhalt in der Öffentlichkeit und der Opposition; sie schlagen sich bereits in unserer demokratisch verabschiedeten Gesetzgebung nieder. So billigte der Bundesrat am 2. Februar 2024 mehrere Gesetzesinitiativen unter dem zynischen Namen „Für eine von Humanität und Rechtsstaatlichkeit geprägte Asyl- und Migrationspolitik“. Dabei handelt es sich in Wahrheit um die tiefgreifendsten Gesetzesverschärfungen in der Asyl- und Migrationspolitik seit 10 Jahren, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben. Ein großer Personenkreis[i], der besonders stark betroffen ist und bisher völlig außer Acht gelassen wurde sind:

Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderungen[ii]:

Unsere Forderungen

  • Behinderte Menschen und ihre Angehörigen haben einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung und dürfen nicht nur auf eine freiwillige, auf staatlichem Wohlwollen beruhende Härtefallregelung angewiesen sein. Die Ausnahmeregelung, dass behinderte Menschen die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu vertreten haben, ist wieder einzuführen.
  • Asylsuchende und geduldete Kinder und Jugendliche (mit Behinderungen) sind – so wie es im Koalitionsvertrag beschlossen wurde – im Regelsystem Sozialgesetzbuch (SGB) zu versorgen.
  • Für Beziehende von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine bundesweite ausdrückliche Ausnahmeklausel oder ein gesetzlicher Anspruch auf behinderungsspezifische Sozial-, Gesundheits- und Teilhabeleistungen auf SGB-Niveau zu verabschieden, bis ein Regelzugang zum SGB für alle Menschen von Anfang an ermöglicht wird.
  • Die symbolpolitische Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte zur Abschaffung von Überweisungs- und Bargeldmöglichkeiten für Asylsuchende und Geduldete ist zu verhindern.
  • Für Unterstützungsstrukturen im Bereich Flucht und Migration sind zusätzliche Fördermittel auf Bund- und Länderebene bereitzustellen, damit sie ihre elementare Arbeit fortführen können.

Verwehrung politisch-demokratischer Partizipation

Behinderte Menschen und deren pflegende/assistierende Angehörige werden künftig beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen, da sie ihren Lebensunterhalt aufgrund des erschwerten Zugangs zum Arbeitsmarkt oder beeinträchtigungsbedingt nicht eigenständig sichern können. Das „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“, das politisch und historisch als progressiv präsentiert wird, bewirkt in Wahrheit eine mittelbare Diskriminierung und schließt behinderte Menschen als Demokratie- und Rechtssubjekte kategorisch aus. Trotz großer Einwände von Verbänden und einzelnen Abgeordneten signalisiert die Bundesregierung: Um als Teil der Gesellschaft anerkannt zu werden und durch Wahlen und politische Ämter unsere Demokratie mitzugestalten, sind die Leistungsfähigkeit und der wirtschaftliche Nutzen entscheidend. Wie gefährlich und demokratiefeindlich diese kapitalistische Verwertungslogik wirklich ist, sollte insbesondere vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistischen „Euthanasie“– Morde und Zwangssterilisationen an hunderttausenden Menschen mit Behinderungen bedacht werden.

Ausschluss aus der Gesundheitsversorgung

Einen besonders dramatischen Ausschluss erleben schutzsuchende Menschen im und jenseits des Asylverfahrens im Zuge des „Rückführungsverbesserungsgesetzes“. Neben der Legalisierung von inhumanen Abschiebepraktiken und Inhaftierungen tritt eine Verlängerung der Asylbewerberleistungen (AsylbLG) in Kraft.Dies wurde gemeinsam mit einer bundesweiten Einführung von Bezahlkarten beim Bund-Länder-Treffen am 6. November 2023 schlagartig beschlossen. Dabei handelt es sich um die gravierendsten sozialrechtlichen Verschärfungen für asylsuchende und geduldete Menschen seit einem Jahrzehnt – und das in Rekordzeit ohne jegliche Beteiligung von sachverständigen Dritten. Asylsuchende und geduldete Menschen werden nun nicht mehr für 18 Monate, sondern 36 Monate aus dem regulären Sozialleistungs- und Gesundheitssystem (Sozialgesetzbuch – SGB) ausgeschlossen. Mittellose Menschen erhalten in dieser Zeit Sach- und Geldleistungen unterhalb des menschenwürdigen Existenzminimums (Regelsatz Bürgergeld), die ihren tatsächlichen notwendigen (persönlichen) Bedarf nicht decken. Zudem ist die Gesundheitsversorgung lediglich auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt (§ 4 AsylbLG).

Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf behinderungsbedingte (Mehr-)Bedarfe im Sondersystem AsylbLG.[iii] Notwendige Gesundheits- und Teilhabeleistungen sind lediglich als Kann-Leistung (Ermessen) über einen unklaren Auffangparagrafen durch die Auslegung mit Verfassungs-, Europa-, und Völkerrecht möglich (§ 6 AsylbLG). In der Praxis und Wissenschaft[iv] zeigt sich jedoch überwältigend, dass dieser bestehende rechtliche Spielraum von Sozialämtern nicht oder nur äußerst restriktiv und verzögert genutzt wird. Insgesamt besteht bei den beteiligten Akteuren eine erhebliche (Rechts-)Unkenntnis und Unsicherheit über diese theoretische Möglichkeit.

Zudem ist in einigen Bundesländern und Kommunen der Zugang zu Arztpraxen nur über Behandlungsscheine möglich, über deren Ausgabe nicht medizinisch ausgebildete Sachbearbeiter*innen entscheiden. Das komplexe Zusammenwirken dieser rechtlichen Barrieren mit weiteren praktischen Zugangsbarrieren führt zu einer eklatanten Unterversorgung von behinderten Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Älteren sowie deren Angehörige. Dies betrifft unter anderem medizinische Behandlungen, Hilfs- und Heilmittel wie etwa Rollstühle und Psychotherapie, sowie Pflegeleistungen und Teilhabeleistungen.

Besonders dramatisch ist die auffallend hohe Anzahl an schwerbehinderten und pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen, die schwerwiegende und irreversible gesundheitliche Folgeschäden erleiden.[v] Die Unterversorgung nimmt sogar solche Ausmaße an, dass die körperliche Unversehrtheit regelmäßig gefährdet ist und lebensbedrohliche Situationen herbeigeführt undbegünstigt werden.[vi] Auch für die große Zahl von Leistungsbeziehenden, die im Verlauf einen Schutzstatus erhalten, werden dadurch sämtliche Integrations- und Arbeitsmöglichkeiten um Jahre hinausgezögert oder verwehrt.

All dies tritt zeitgleich mit drastischen Kürzungen von staatlichen Fördermitteln für Unterstützungsstrukturen im Bereich Flucht und Migration auf Bundes- und Länderebene in Kraft.[vii] Ihre fundamental wichtige Arbeit, diese Missstände im Sinne einer „Schadensbegrenzung“ abzufedern wird ebenso existenziell gefährdet. Bisherige Strategien von beteiligten Akteuren wie das „Aussitzen“ des Leistungsausschlusses von 18 Monaten und das Organisieren von Spenden und Ehrenamt für wenige Auserwählte wird kaum mehr möglich sein. Stattdessen findet eine immer weiterführende Entmenschlichung und Entrechtung statt, indem sich behinderte Menschen notgedrungen in eine Opfer- und Mitleidsrolle fügen müssen, um ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.

Unwissenschaftliche und rechtswidrige Fehlannahmen

Es ist längst wissenschaftlich widerlegt, dass eine Herabsenkung von Sozialleistungen ein wirksames Instrument gegen Fluchtzuwanderung ist.[viii]Schutzsuchende Menschen werden weiterhin vor Verfolgung und humanitären Notlagen flüchten und nicht, weil sie jahrelang in gesundheitsgefährdenden und gewaltbelasteten Massenunterkünften[ix] leben und monatliche „Sozial“leistungen von 204,00 EUR beziehen möchten. Die Einführung einer Bezahlkarte zur Abschaffung und Reduzierung von Überweisungs- und Bargeldmöglichkeiten, um angebliche Massenüberweisungen ins Ausland zu verhindern, ist zynisch und ohne wissenschaftliche Evidenz. Es handelt sich um reine Symbolpolitik, die in den Kanon des Rechtspopulismus einstimmt. Die Bezahlkarte als Überwachungs- und Kontrollinstrument raubt Schutzsuchenden ihre letzte Selbstbestimmung und erhöht abermals die Gefahr einer gesundheitlichen Unterversorgung von behinderten Menschen.

Die Gesetzesänderungen verstoßen gegen Verfassungs-, Europa-, und Völkerrecht.Unser höchstes deutsches Gericht hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass es einen Leistungsanspruch auf die Gewährleistung eines gesundheitlichen und sozio-kulturellen Existenzminimums unabhängig von der Aufenthaltsdauer und -perspektive gibt: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ (BVerfG, Urt. v. 18.7.2012 – 1 BvL 10/10, Rn. 95). Dies garantiert das Menschenwürde- und Sozialstaatsprinzip. Folglich wurde der damalige Ausschluss aus dem SGB von 48 Monaten (2007) auf 15 Monate (2015) herabgesenkt, (der 2019 wiederum auf 18 Monate verlängert wurde). Laut Bundesverfassungsgericht sei eine Herabsenkung des Leistungsniveaus nur gerechtfertigt, wenn ein tatsächlicher Minderbedarf in einem transparenten Verfahren nachgewiesen wird und es sich um einen in aller Regel kurzfristigen Aufenthalt handelt. Beides wurde bis heute nie bewiesen. Die bisherige Rechtfertigung des Gesetzgebers, dass es sich ohnehin um einen in aller Regel nur kurzen, vorübergehenden und unsicheren Aufenthalt handelt, ist bereits bei einer Wartefrist von 18 Monaten (insbesondere bei kleinen Kindern) verfassungsrechtlich fragwürdig. Die jetzige Verdoppelung des Leistungsausschlusses von 36 Monaten steht in direktem Widerspruch und ist eine willkürliche Entscheidung ohne jede empirische Grundlage.[x]

Ebenso sind die höherrangigen und unmittelbar anwendbaren konkreten Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) zu beachten, welche die „erforderliche medizinische Hilfe“ für sogenannte besonders schutzbedürftige Asylsuchende, darunter behinderte Menschen, garantieren. Nicht zuletzt ist auch das aufenthaltsunabhängige Menschenrecht auf Gesundheit und Teilhabe zu berücksichtigen, so wie es unter anderem von der UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert und im letzten Staatenprüfverfahren vom UN-BRK Fachausschuss 2023 ausdrücklich angemahnt wurde.

Anders als vor 10 Jahren sind mehr Menschen denn je von dem Leistungssauschluss betroffen. Bis dies vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden kann, vergehen Jahre. Jahre, in denen notwendige medizinische und rehabilitative Leistungen unnötig herausgezögert werden und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verwehrt wird (Art. 2 Abs. 1 GG). Es ist höchst gefährlich, wenn Parteien das Menschenwürde- und Sozialstaatsprinzip – die höchsten Güter der deutschen Verfassung – in Frage stellen und eine Änderung des menschenwürdigen Existenzminimums in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit fordern.[xi]

Es gibt nur eine Menschenwürde

Der bereits von 210 Organisationen unterzeichnete Appell von 2023 bleibt bestehen: Nur die komplette Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Verhinderung von Bezahlkarten können das Menschenrecht auf Gesundheit und Teilhabe gewährleisten. Die jüngste Gesetzgebung und die weitere Ausgestaltung erfordern einen rechtsstaatlichen, demokratischen und partizipativen Prozess.

In der Praxis ist eine enge Vernetzung und Kooperation von Beratungs- und Hilfsorganisationen im Bereich Flucht, Migration und Behinderung mit lokalen Rechtsanwält*innen wichtiger denn je zuvor, um den Betroffenen Zugang zu Rechtswegen zu ermöglichen und Rechtsansprüche geltend zu machen.[xii]

Wir, Verbände – Selbstvertretungsorganisationen von behinderten Menschen (DPOs) und Migrant*innen (MSOs), Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen, Anwält*innenverbände, ärztliche und psychotherapeutische Vereinigungen, Forschungsinstitute und weitere solidarische Verbände und Vertreter*innen – treten für Menschlichkeit, Sicherheit, Gesundheit und Selbstbestimmung ein. Wir fordern die Achtung und den Schutz der unveräußerlichen und unantastbaren Menschenwürde – die oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt – unabhängig vom Herkunftsland (Art. 1 GG). Das verfassungsrechtlich garantierte Gleichheitsgebot „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ist kein „Deutschenrecht“, sondern ein Menschenrecht, das für alle uneingeschränkt gilt. Die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits vor 15 Jahren ratifiziert hat, müssen endlich Eingang in die Asyl- und Migrationspolitik finden!

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ (Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

15.03.2024

 

Unterzeichnungen

182 Organisationen und 77 Einzelpersonen, Stand: 13.03.2024

Bundesebene

Behinderung und Soziales

  • ISL – Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.
  • LIGA Selbstvertretung – Die Politische Interessenvertretung der Selbstvertretungs-Organisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland)
  • NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.
  • Handicap International e. V.
  • NOW! Nicht Ohne das Wir
  • Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e. V.
  • BDH – Bundesverband Rehabilitation e. V.
  • HVD – Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband
  • Armut und Gesundheit in Deutschland e. V.
  • Tacheles e. V. – Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
  • Sozialhelden e. V.
  • Die Sputniks e. V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland
  • Aspies e. V. – Menschen im Autismusspektrum
  • Kellerkinder e. V. / Projekt Menschenrechte in Aktion
  • BPE – Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V.
  • bbe – Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern e. V.
  • Assistenz für Eltern mit Behinderung – Elternassistenz e. V.

Migration und Flucht

  • NeMO – Bundesverband Netzwerke von Migrant*innenorganisationen e. V.
  • DaMigra – Dachverband der Migrantinnenorganisationen e. V.
  • DaMOst – Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e. V.
  • PRO ASYL – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e. V.
  • GGUA – Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V.
  • BAfF – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e. V.
  • SOLWODI Deutschland e. V.
  • KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.
  • Roma Center e. V. / Roma Antidiscrimination Network
  • Bundes Roma Verband e. V.
  • BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V.
  • Kampagne Soziale Rechte für alle. Für die Abschaffung des AsylbLG!
  • iaf – Verband binationaler Familien und Partnerschaften e. V.
  • Seebrücke

Menschenrechte, Antidiskriminierung, Berufsverbände

  • IRC – International Rescue Committee Deutschland gGmbH
  • JUMEN e. V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland
  • Internationale Liga für Menschenrechte e. V.
  • BKSF – Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
  • DVSG – Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V.
  • BED – Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e. V.
  • vds – Bundesverband Sonderpädagogik e. V.

Einzelpersonen

  • Dr. Iris Engelhardt, Referentin, Kinderfreundliche Kommunen e. V.
  • Mecki Hartung, VVN-BdA – Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V.
  • Katja Kliewer, Vorsitzende der Deutschen Behindertensportjugend / Vizepräsidentin Jugend im DBS
  • Karsten Sanner, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.
  • Kori Klima, Mitarbeiterin für Inklusion & Diversität, Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS)
  • Lina Urbat, Zentrum für Gesellschaftsanalyse und politische Bildung, RLS
  • Tabea Milena Mößner, Projektmanagerin LuxLikeAusbildung, RLS
  • Eddie Imadiyi, Mitarbeiter für politische Kommunikation, RLS
  • Carola Franz, Projektmanagerin Internationale Politik, RLS

Landesebene

Behinderung, Behinderung und Flucht

  • BZSL – Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e. V.
  • BNS – Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen
  • BNFB – Berliner Netzwerk Behinderung und Flucht
  • InterAktiv e. V. – Verein zur Förderung eines gleichberechtigten Lebens für Menschen mit Behinderung
  • MINA – Leben in Vielfalt e. V.
  • MenschenKind – Fachstelle für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder Berlin
  • Interkultureller Verein FAIRburg e. V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen Bremen e. V.
  • Artemisia e. V.
  • Gehörlosenverband Berlin e. V.
  • ASL – Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e. V.
  • LPE NRW – Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e. V.
  • Eltern beraten Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung e. V.
  • Emanzipatorische Selbsthilfe e. V.
  • ForUM – Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung e. V.
  • BSVSH – Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V.
  • Netzwerk behinderter Frauen Berlin e. V.
  • Bündnis der „behindert und verrückt feiern – Pride Parade Berlin“
  • Kira, Sunflower Care e. V.
  • Silke Brockerhoff, Bloggerin Inklusion-in-hamburg.de

Migration und Flucht

  • Flüchtlingsrat Berlin e. V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V.
  • Flüchtlingsrat RLP e. V.
  • Bayerischer Flüchtlingsrat e. V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V.
  • Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V.
  • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
  • Flüchtlingsrat Thüringen e. V.
  • Kölner Flüchtlingsrat e. V.
  • Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Offen! Für eine solidarische Gesellschaft München
  • Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH
  • XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e. V.
  • BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*inne, KommMit – für Migranten und Flüchtlinge e. V.
  • KuB – Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e. V.
  • Berlin hilft
  • Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e. V.
  • CLUB DIALOG e. V.
  • Abschiebehaftberatung Nord
  • Zuflucht – Ökumenische Ausländerarbeit e. V.
  • Institut für angewandte Kulturforschung e. V.
  • Multikulturelles Forum e. V.
  • BreSoC – Bremen Solidarity Centre e. V.
  • Regine Heiser, LABOR am FLUCHTOrt, passage gGmbH

Wohlfahrt

  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Landesverband Berlin e. V.
  • PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V.
  • Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e. V. – Hessisches Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung
  • AWO Landesverband Berlin e. V.
  • AWO Regionalverband Mitte-West-Thüringen e. V.
  • Lebenshilfe Berlin e. V.
  • Volkssolidarität Berlin e. V.
  • Brot & Rosen – Diakonische Basisgemeinschaft e. V.

Weitere

  • LSBB – Landesseniorenbeirat Berlin
  • adis e. V. – Antidiskriminierung · Empowerment · Praxisentwicklung
  • LAGM*A – Landesarbeitsgemeinschaft für Mädchen*arbeit in NRW e. V.
  • Wildwasser e. V. – Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen
  • WenDo Kollektiv – 5 Finger bilden eine Faust
  • International Women* Space e. V.
  • Medienprojekt Berlin e. V.
  • Schwulenberatung Berlin gGmbH
  • Arbeit und Leben gGmbH Rheinland-Pfalz/Saarland
  • Franziska Eder, Diözesanverband Berlin der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
  • Canan Turan, Kuratorin, Speakerin, Moderatorin und Podcasterin im Kontext von Antidiskriminierung und Film

Kommunal- und Regionalebene

Behinderung, Behinderung und Flucht

  • Shahrzad e. V. – Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrant*innen
  • Bonner Netzwerk Flucht, Migration und Behinderung
  • EMFA – Evangelische Migrations- und Flüchtlingsarbeit Bonn – Integrationsagentur
  • Wolfram Buttschardt, Kompetenzzentrum Flucht und Behinderung, Diakonie Michaelshoven e. V.
  • Demenz Support Stuttgart gGmbH
  • Zentrum Selbstbestimmt Leben – Lüneburger Heide e. V.
  • „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter Köln e. V.
  • MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V.
  • People First – Chicco – We are one
  • BSVW – Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V.
  • Anti-ableistische Aktion Ruhr, Bochum
  • Markus Sonnenberg, Inklusionsbeauftragter, max-camp e. V.
  • Daniel Horneber, Behindertenaktivist und Blogger
  • Dr. Camilla Dawletschin-Linder

Flucht und Migration

  • Refugium e. V. – Braunschweig
  • Café Zuflucht / Refugio e. V. – Aachen
  • agisra e. V. – Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* in Köln
  • Train of Hope Dortmund e. V.
  • Flüchtlingshilfe Langenfeld e. V.
  • Team Arbeit – Helferkreis Asyl der lokalen Agenda 21 Herrsching
  • Helferkreis Asyl Olching
  • Helferkreis Asyl Worms e. V.
  • Arbeitskreis Asyl Cuxhaven e. V.
  • Integrationshaus e. V.
  • Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e. V.
  • Netzwerk Wedding.hilft
  • Rom e. V.
  • Allerweltshaus e. V.
  • Multikulturelles Zentrum Trier e. V.
  • Aktion Bleiberecht Freiburg
  • LEA Watch Freiburg
  • Bildung für alle e. V.
  • LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit
  • Café International Büchenbeuren
  • Janusz Korczak – Humanitäre Flüchtlingshilfe e. V.
  • Koordinierungsstelle Migration/Integration Paunsdorf, Pandechaion – Herberge e. V.
  • BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften, Allende-Viertel & Wartenberg
  • Essohouna Didjonima, Verfahrensberatung, DRK-Kreisverband Bielefeld e. V.
  • Julian Albers, Migrationsberatung Schleswig-Holstein, Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg
  • Sarah Didlo, Standortleitung, Gemeinschaftsunterkunft milaa gGmbH
  • Veronika Hauer, Kinder- und Sozialbetreuerin, GU milaa gGmbH
  • Julio Muvioz Cano, Kinderbetreuuer, GU milaa gGmbH
  • Bayarmaa Dashdejid, GU milaa gGmbH
  • Sarina Beiser, Ehrenamtskoordinatorin, GU milaa gGmbH
  • Daniela Röttinger, Psychologin, GU Hero Services gGmbH
  • Gisela Demberger, Sprecherin der AG Begleitung für die Flüchtlingshilfe-Initiative Wedding-hilft
  • Monika Gaubitz, Ehrenamtliche Familienpatin für Geflüchtete im Freiwilligenzentrum der Caritas Neustadt an der Aisch
  • Urs Grüner, ehrenamtliche Wegbegleiterin für unbegleitete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Wohlfahrt

  • AWO Mülheim an der Ruhr e. V.
  • Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald KdöR – Region Baden
  • pax christi – Diözesanverband Münster
  • Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche (ABC) – Diakonisches Werk Freiburg i. Br.
  • Birgit Peters, Gemeindediakonin in Vettelschoß
  • Pater Wolfgang Jungheim, Behindertenseelsorger i.R. und Unterstützer von behinderten und geflüchteten Menschen

Weitere

  • Stadtteilzentrum Steglitz e. V.
  • Beratungsstelle für Antidiskriminierungsarbeit Düren (ADA NRW)
  • Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V.
  • Bürgerstiftung Pfalz
  • Dr. Lucia Fuchs, Eine Welt-Fachpromotorin in Rheinland-Pfalz
  • Thomas Potyka, Stadtteilkoordinator Hohenschönhausen Süd / Lichtenberg von Berlin
  • „Die anticapitalistas“ – das rote Songduo aus der Wesermarsch
  • Lisa Rykena, Choreographin/Tänzerin
  • Thomas Spitzer, Master Coach, DVNLP
  • Lea Schultis
  • Franza Drechsel
  • Jasmine Giarracca
  • Peter Weber
  • Lucia Tanganelli
  • Martina Schuster
  • Günther Wagner
  • Dieter Vieß
  • Gertrud Kindl
  • Dagmar Holtmann

Leistungserbringer

(17 Organisationen, 1 Einzelperson)

  • PASSAGE gGmbH
  • MeG – Betreutes Wohnen gGmbH
  • verikom gGmbH
  • Condrobs e. V.
  • Sterntal Wohnen gGmbH
  • pad gGmbH (BENN Marzahn-Süd und BENN Blumberger Damm)
  • INTEGRAL e. V.
  • max-camp e. V. | max-camp gGmbH
  • Sinneswandel gGmbH
  • COMES e. V.
  • Stiftung Pfennigparade
  • Gemeinwohlwohnen e. V.
  • tandem BTL gGmbH
  • IBS – Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH
  • Access – Inklusion im Arbeitsleben gemeinnützige GmbH
  • einePause e. V.
  • Reha-Steglitz gGmbH
  • Marion Berta Claudia Engel, Integrationsfachdienst (IFD) gemeinnützige GmbH Mittelfranken

Medizinische Akteure

(17 Organisationen, 3 Einzelpersonen)

  • Ärzte der Welt e. V.
  • IPPNW – Deutsche Sektion der internationalen Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkriegs/Ärzt*innen in sozialer Verantwortung e. V.
  • Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
  • Gesundheitskollektiv Berlin e. V.
  • Berliner Bündnis Gesundheit statt Profite
  • Medibüro Hamburg
  • Medibüro Berlin
  • Medinetz Karlsruhe
  • Medinetz Rostock e. V.
  • MediNetz Jena e. V.
  • MediNetz Kassel
  • Medinetz Marburg e. V.
  • MediNetz Würzburg
  • Medinetz Leipzig e. V.
  • Medibüro Chemnitz e. V.
  • MediNetz Bielefeld im AK Asyl e. V.
  • Medinetz Tübingen e. V.
  • Dr. med. Christoph Zenses, Praxis ohne Grenzen Solingen
  • Renate Schernus, psychologische Psychotherapeutin, Autorin, ehemalige Fachbereichsleitung Psychiatrie Klinikum Bethel/Bielefeld
  • Ernst-Ludwig Iskenius Arzt i.R, IPPNW MV e.V.

Juristische Akteure

(8 Organisationen, 4 Einzelpersonen)

  • RAV – Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
  • EDA – Europäische Demokratische Anwältinnen und Anwälte
  • Refugee Law Clinic Göttingen e. V.
  • Refugee Law Clinic Dresden Förderverein e. V.
  • Refugee Law Clinic Hannover e. V.
  • Refugee Law Clinic Kiel e. V.
  • Refugee Law Clinic Trier e. V.
  • Pro Bono Heidelberg e. V.
  • Johanna Mantel, Lehrbeauftragte Refugee Law Clinic Berlin
  • Lina Marie Tietze, Refugee Law Clinic Hamburg
  • Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
  • RA Sven Adam für die Anwaltskanzlei Sven Adam

Wissenschaftliche Akteure

(3 Organisationen, 23 Einzelpersonen)

  • ITG – Institut für Transkulturelle Gesundheitsforschung, Duale HS Baden-Württemberg (DHBW)
  • Disability Studies Deutschland e. V.
  • ZeDiS – Zentrum für Disability Studies, Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
  • Prof. Dr. Siegfried H. X. Saerberg, Professur für Disability Studies und Teilhabeforschung, Ev. HS für Soziale Arbeit & Diakonie
  • Prof. Dr. Theresia Degener, Leiterin Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS), EvH RWL
  • Franziska Witzmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin BODYS, EvH RWL
  • Dr. Sarah Karim, Lehrstuhl Soziologie und Politik der Rehabilitation, Disability Studies, Universität zu Köln
  • Dr. Rebecca Maskos, Lehrbeauftragte Disability Studies, ASH Berlin
  • Dr. Birgit Rothenberg, Rehabilitationswissenschaftlerin
  • Paweł Mehring, Promovend, Pädagogik bei Behinderung und Benachteiligung, Universität Hamburg
  • Prof. Dr. Manuela Westphal, Professorin für Sozialisation mit dem Schwerpunkt Migration und interkulturelle Bildung, Universität Kassel
  • Prof. Dr. Matthias Otten, Institut für Migration und Diversität, TH Köln
  • Prof.’in Dr.’in Schahrzad Farrokhzad, Institut für Migration und Diversität, TH Köln
  • Prof. Dr. Markus Ottersbach, Institut für Migration und Diversität, TH Köln
  • Prof´in Dr. Júlia Wéber, Professur für Migrationsgesellschaft und Demokratiepädagogik, HS Neubrandenburg
  • Dr. Mirjam Weiberg, Wissenschaftlerin im Bereich Demokratieförderung und demokratische Praxis
  • Laura Juds, Wissenschaftlerin im Bereich Antidiskriminierungs- und Vielfaltsforschung
  • Prof.in Dr.in Karin E. Sauer, Professorin für Soziale Arbeit, DHBW
  • Ersan Özdemir M.A., Sozialarbeitswissenschaftler, Universität Hildesheim
  • Daniel Rohde M.A., Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim
  • Dr. Severine Thomas, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim
  • Stephan Ullrich M.A., Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim und Lehrbeauftragter Abteilung Heilpädagogik – Inklusive Bildung und Begleitung, HS Hannover
  • Prof. Dr. Svenja Weitzig, Professorin für Sozialmanagement, EvH RWL
  • Bertold Scharf M.A., Institut für Digitale Teilhabe, HS Bremen
  • Heike Winzenried, Lehrkraft für besondere Aufgaben, Universität Siegen
  • Marie Polonyi, Referentin für Inklusion beim Student*innenRat der Universität Leipzig und studentisches Mitglied des Deutschen Studierendenwerkes (IBS)

[i] Es gibt keine bundesweit einheitliche systematische (Bedarfs-)Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und es existieren keine Daten zur Anzahl von Geflüchteten und Migrant*innen mit Behinderungen in Deutschland. Bei einem Mindestschätzwert von 15 % wurden jedoch allein im Jahr 2023 über 52.000 Asylsuchende mit Behinderungen bei über 350.000 Asylanträgen aufgenommen, wobei eine weitaus größere Zielgruppe betroffen ist.

[ii]Der Personenkreis der  „Menschen mit Behinderungen“ umfasst laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Menschen mit langfristigen Beeinträchtigungen (u.a. körperlich, sinnesbezogen,  intellektuell, psychisch/psychosozial (etwa Traumatisierung, Depressionen, Sucht), chronische Erkrankungen (etwa HIV/Aids, Diabetes, Krebs, Demenz), Neurodiversität (etwa Autismus), Ältere Menschen mit Pflegebedarf), welche durch die Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe behindert werden (Art. 1 UN-BRK). Der Diskriminierungsschutz umfasst auch Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung sowie pflegende/assistierende Angehörige. Die UN-BRK ist geltendes Bundesrecht in Deutschland und unterscheidet nicht nach Aufenthaltsstatus (BSG, Urt. v. 29.4.2010 – B 9 SB 2/09 R, Rn. 43).

[iii] Zum Zeitpunkt der Einführung des AsylbLG im Jahr 1993 existierten behinderte Menschen offiziell noch gar nicht in der Verfassung (Art. 3 Abs. 3 S. 2 seit 1994).

[iv] Bereits die groß angelegte Konsultation des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) im Jahr 2016/17 zeigte eine strukturelle Unterversorgung auf, die durch die ersten umfassenden Studien des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Universität Kassel (Projekt MiBeH) im Jahr 2022 bestätigt wurde.

[v] So müssen etwa in Berlin Kinder und Jugendliche nach wie vor über viele Monate und Jahre in Kinderwagen als Rollstuhlersatz geschoben werden, obwohl sie dort fehlgelagert sind, und haben keinen Zugang zu Bildung oder anderen materiellen Hilfen (siehe MenschenKind Broschüre (K)eine Zukunft – geflüchtete Kinder mit Behinderung).

[vi]Das Berliner Netzwerk Behinderung und Flucht (BNFB) verzeichnet in seiner Praxisarbeit regelmäßig Todesfälle, die bei einer bedarfsgerechten Versorgung und Unterbringung zu diesem Zeitpunkt und auf diese Art und Weise hätten verhindert werden können. Es ist von einer hohen Dunkelziffer in Berlin und bundesweit auszugehen.

[vii] Die radikalen Kürzungsvorhaben im vorgelegten Bundeshaushalt für 2024 fielen letztendlich milder aus, aber führen dennoch zu erheblichen Einschnitten bei der rechtlichen und psychosozialen Unterstützung und Versorgung.

[viii] siehe Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages „Push- und Pull-Faktoren in der Migrationsforschung“ (WD 1 – 3000 – 027/20) und Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welche die Komplexität von Fluchtgründen veranschaulichen.

[ix]Die Notunterkunft im ehemaligen Flughafen Tegel in Berlin UA-TXL beherbergt über 4.000 Ukrainer*innen und Asylsuchende in Leichtbauhallen unter äußerst prekären Bedingungen, von denen viele schwerbehindert und hochgradig pflegebedürftig sind (AGH-Berlin-Drs. 19/16988; 19/16989; 19/17094).

[x] siehe Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages „Wartefristen für Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (WD 3 – 3000 – 138/23).

[xi] siehe CDU/CSU Antrag Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (BT-Drs. 20/9740).

[xii] Handicap International hat etwa bundesweite und regionale Fachforen auf der Plattform „CONNEX“ eingerichtet.

v. i. S. d. P.

Gina Schmitz (verantwortlich), Badran Ramadan, Nicolay Büttner, Caroline Winkler, Johanna Gaub – BZSL – Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e. V. im Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS), Gustav-Adolf-Str. 130, 13086 Berlin, bns[at]bzsl.de / www.bzsl.de / www.bns.berlin

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