PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer warnen anlässlich des Treffens des türkischen Präsidenten Erdoğan mit Bundeskanzler Scholz am Freitag, den 17. November in Berlin, vor einer Neuauflage des menschenfeindlichen EU-Türkei-Deals und fordern eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik, insbesondere gegenüber der Türkei!
„Die derzeitige Politik der Abwehr und Abschottung setzt auf einen Kuschelkurs mit autoritären Regimen. Aber der Bundesregierung muss klar sein: Flüchtlingsdeals wie mit der Türkei führen zu immensem Leid von Schutzsuchenden, verletzen ihre Menschenrechte und funktionieren in der Praxis schlicht nicht. Die beschworene Partnerschaft zwischen beiden Ländern stabilisiert ein Regime in der Türkei, das selbst für immer mehr Flucht verantwortlich ist”, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Der EU-Türkei-Deal war und ist rechtlich, humanitär und moralisch inakzeptabel. Die Folgen für Geflüchtete sind fatal: Menschen werden in der Türkei festgesetzt und immer wieder rechtswidrig und mit brutaler Gewalt über die Grenze zurück in die Kriegsgebiete nach Nordsyrien gezwungen oder an ihre Verfolger im Iran oder Afghanistan ausgeliefert. In Griechenland löste der Deal eine permanente humanitäre Krise aus. In den EU-finanzierten Flüchtlingslagern auf den Ägäis-Inseln werden Schutzsuchende ihrer Rechte beraubt und physisch und psychisch verletzt. In Griechenland stieg sowohl an der Landesgrenze als auch in der Ägäis die Zahl illegaler und tödlicher Zurückweisungen auf Rekordhöhen. Trotzdem wird laut Beschluss von Kanzler und Ministerpräsident:innen vom 6. November 2023 die Bundesregierung “die wirksame Fortsetzung und Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens weiterhin unterstützen”.
Flüchtlinge aus der Türkei: Steigende Zahlen und sinkende Anerkennungsquoten
Das Regime von Erdoğan zwingt viele Menschen zur Flucht. So ist die Türkei nach Syrien aktuell das Hauptherkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland, denn der türkische Staat verfolgt Kritiker:innen mit voller Härte, unterdrückt Minderheiten im eigenen Land und setzt Kurd:innen im Nordirak und Nordsyrien einem Dauerbeschuss aus. Bis Oktober 2023 stellten über 45.000 türkische Staatsangehörige einen Asylerstantrag. Die sich verschärfende Menschenrechtslage in der Türkei spiegelt sich jedoch nicht in der Schutzquote von Asylantragstellenden aus der Türkei wider. Diese liegt aktuell bei nur 19 Prozent. Das bedeutet, dass nicht mal jeder fünfte Antrag bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgreich ist.
“Auch innenpolitisch muss sich Deutschland ehrlich machen und anerkennen, dass es sich bei der Türkei nicht länger um einen verlässlichen, demokratischen Partner handelt. Stattdessen unterstellt das BAMF weiterhin einen grundsätzlich rechtsstaatlichen Umgang mit Oppositionellen und lehnt in einer Vielzahl von Verfahren Schutzsuchende ab, die in der Türkei mit Berufsverboten belegt oder strafrechtlich verfolgt werden. Man muss sich fragen, ob hier im vorauseilenden Gehorsam gehandelt wird, um Erdoğan nicht zu verärgern”, kommentiert Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Niedersachsen für die Flüchtlingsräte.
Es ist allseits anerkannt, dass die Türkei umfänglich auf konstruierte Terrorismusvorwürfe gegenüber unliebsamen Einzelpersonen oder Gruppierungen zurückgreift. Ihnen drohen rechtsstaatswidrige Verfahren und langjährige Haftstrafen. Erdoğan herrscht in der Türkei seit 20 Jahren und hat seither den Staat, seine Institutionen und das Justizwesen weitgehend seinem autokratischen Willen unterworfen. Nach dem Putschversuch von 2016 kam es zum weitgehenden Umbau der Justiz, um diese regierungskonform zu schalten*.
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer fordern, dass die Bundesregierung gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten konsequent menschenrechtliche Standards verteidigt – innenpolitisch, außenpolitisch und selbstverständlich auch flüchtlingspolitisch. Auch die umfängliche Überarbeitung der BAMF-Entscheidungspraxis zur Türkei ist längst überfällig.
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*Herr Erdoğan hat sich als Gesprächspartner mehr als disqualifiziert. Er lehnt es ab, Entscheidungen EuGH in der Türkei umzusetzen. Verfassungsrichtern, die er selbst ernannt hat, wirft er vor, den Terrorismus zu unterstützen. Das türkische Kassationsgericht hat er angewiesen, gegen die türkischen Verfassungsrichter eine Strafanzeige wegen Unterstützung von Terrorismus zu stellen. Erdoğan hat sich auch formal von einer verfassungsmäßigen Staatsordnung verabschiedet und die türkische Verfassungsordnung durch Anordnung faktisch außer Vollzug gesetzt.
Nachtrag: Zum Umgang mit Asylsuchenden aus der Türkei (mehrheitlich KurdInnen, die kaum anerkannt werden!) und zur Praxis des Zugriffs auf das türkische Justiz-Informationssystem UYAP gibt es hier eine bemerkenswerte Veröffentlichung des Bundestages, auf die Thomas Hohlfeld in seinem letzten Rundbrief verweist:
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