Anlässlich des 100. Internationalen Frauentags machen Hamburger Anwältinnen, die Nordelbische Menschenrechts- und Flüchtlingsbeauftragte und der Kirchenkreis Hamburg-Ost auf das Schicksal der jungen Irakerin S. (Namenskürzel geändert) aufmerksam, die derzeit in einem Kirchenasyl Schutz gefunden hat. Sie rufen zur Unterzeichnung einer Online-Petition und für ein Asylverfahren in Deutschland auf.
Frau S. war nach der Androhung einer Zwangsheirat und einem darauf erfolgtem Suizidversuch über London nach Deutschland geflohen und bat hier um Asyl. In London leben zahlreiche Verwandte und Teile ihres Familienclans. Sie ist dort durch die Ehrverletzung der Familie und durch die nicht mehr vorhandene Jungfräulichkeit durch die Familie bedroht.
Das Hamburger Verwaltungsgericht lehnt die Aufnahme eines Asylverfahrens ab, da nach dem Dublin II – Verfahren das Einreiseland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Angesprochen auf die Bedrohungssituation in England heißt es im Ablehnungsbescheid:
„Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass sie Gefahr laufe, durch in Großbritannien lebende irakische Familienangehörige ermordet zu werden, bleibt diese Darlegung unplausibel und gänzlich unglaubhaft. Die Antragstellerin befürchtet dies angeblich, weil sie keine Jungfrau mehr sei, was bei einer Eheschließung mit ihrem Cousin… ans Licht treten würde…. Demgegenüber ist die Antragstellerin darauf zu verweisen, dass sie den in Großbritannien ohne weiteres erhältlichen Schutz durch staatliche Stellen (z.B. die Polizei) und nichtstaatliche Organisationen (z. B. Selbsthilfegruppen islamischer Frauen) in Anspruch nehmen kann. Bei letzteren dürfte auch bekannt sein, dass operative gynäkologische Eingriffe medizinisch möglich sind, mit denen die Jungfräulichkeit jedenfalls soweit „wiederhergestellt“ werden kann, dass es zur Täuschung für die Hochzeitsnacht genügt.
Die Online-Petition und Unterschriftenliste finden Sie unter: www.hamburgasyl.de/petition.html
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