Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht in den Neuregelungen des Zuwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrechts keine Benachteiligung von Deutschen mit Migrationshintergrund. Der Ehegattennachzug wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung könne nur bei Vorliegen besonderer Umstände versagt werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/6263) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/6213). Die Regelung finde unabhängig von der Herkunft auf alle Fälle von Familiennachzug Anwendung. Der Vorwurf ethnischer Diskriminierung gehe fehl, weil an die Herkunft eines oder beider Ehepartner nicht angeknüpft werde. Die Linke hatte ihre Anfrage vor dem Hintergrund der Kritik türkischer Verbände im Vorfeld des zweiten Integrationsgipfels gestellt.
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