Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen: Kinder und ihre Familien können nicht länger warten – Recht auf Familiennachzug jetzt umsetzen!

Gemeinsames Statement von 33 Organisationen

Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten Familie, also ihren Kindern, ihrer*m Ehe- oder Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele nach Deutschland geflüchtete Menschen und ihre Familien ist genau das die Realität.

Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit geflüchtete Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag:

“Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. […] Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK- Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.“ (Seiten 138, 140)

Fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus. Während andere Vorhaben im Bereich Migration und Flucht bereits umgesetzt wurden, unter anderem die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften, übergeht die Bundesregierung die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennten Familien. Für Zehntausende von ihnen war die Ankündigung, den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zu erleichtern, der letzte Hoffnungsschimmer. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten nun seit knapp zwei Jahren darauf, dass die Bundesregierung ihrem Recht auf Familie und ihren damit verbundenen Kinderrechten endlich Priorität einräumt.

Die Familie bietet emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Sie kann Ort des Rückzugs und der Stabilität sein. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Motor für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Denn wie konzentriert man sich auf das Erlernen der deutschen Sprache, auf die Schule oder die Arbeitsstelle, wenn man gleichzeitig fortwährend in Gedanken um seine engsten Angehörigen in der Heimat oder einem Drittland bangt?

Ehe und Familie und die damit einhergehenden Rechte von Kindern stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 GG), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 7 EU- GRCh) sowie internationaler menschenrechtlicher Verträge, wie der UN- Kinderrechtskonvention (Art. 3 UN-KRK, Art. 10 UN-KRK). Die Einschränkungen des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigen – häufig Bürgerkriegsflüchtlingen, zum Beispiel aus Syrien –, die fehlende Möglichkeit, Geschwisterkinder nach Deutschland zu holen, sowie die in der Praxis jahrelang andauernden Familiennachzugsverfahren stehen aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht im Einklang mit diesen menschenrechtlichen Verpflichtungen. Die daraus resultierenden Missstände müssen dringend behoben werden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

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Pressekontakte:

Annika Hesselmann: ahe@nds-fluerat.org I 0511 81 12 00 80

Karim Alwasiti: ka@nds-fluerat.org I 0511 98 24 60 32

 

Die Familien können nicht länger warten. Entsprechend erneuern 33 unterzeichnende Organisationen exakt ein Jahr nach dem letzten Appell zum Familiennachzug anlässlich des Weltkindertages die Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Unterzeichnende Organisationen, Stand 20.09.2023:

  • ACAT Deutschland e.V. (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter)
  • Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
  • Amnesty International Deutschland e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen AnwaltvereinAWO
  • Bundesverband e. V.
  • Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (BAG EJSA)
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
  • Der Paritätische GesamtverbandDeutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
  • Deutscher Caritasverband e.V.Diakonie Deutschland
  • ECPAT Deutschland e.V.
  • FORUM MENSCHENRECHTE – Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen
  • International Refugee Assistance Project Berlin gGmbH
  • International Rescue Committee IRC Deutschland gGmbH
  • Internationaler Bund (IB)
  • IPPNW Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/ Ärzt*innen in sozialer Verantwortung
  • Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland
  • Jugendliche ohne Grenzen in Deutschland e.V.
  • KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
  • Landesflüchtlingsräte
  • National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention
  • Neue Richtervereinigung e.V.
  • Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft
  • Asyl in der Kirche e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., RAV
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • SOLWODI Deutschland e.V.
  • SOS-Kinderdorf e.V.
  • terre des hommes
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
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