PRO ASYL hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten (Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat) verfasst. Nächste Woche Mittwoch soll der Entwurf bereits ins Kabinett.
PRO ASYL lehnt das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten” grundsätzlich ab. In Bezug auf Georgien und die Republik Moldau gibt es zudem verfassungsrechtliche Einwände bezüglich der Einstufung, da es u.a. keine landesweite Sicherheit und keine Sicherheit für alle Gruppen gibt. Kurz zusammengefasst:
- Laut Bundesverfassungsgericht muss die Sicherheit im ganzen Land bestehen. In beiden Ländern gibt es abtrünnige Regionen, die von Russland kontrolliert werden. Somit besteht keine Sicherheit im ganzen Land.
- Bezüglich beider Länder ist in der Gesetzesbegründung keine ernsthafte Prognose bezüglich der weiteren Entwicklungen erkennbar, insbesondere wird auf die Gefahr des zunehmenden russischen Einflusses nicht eingegangen und auch nicht auf die geänderte geopolitische Gefahrenlage seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auch die jüngsten Rückschritte bezüglich Demokratie und Rechtsstaat in Georgien werden nicht berücksichtigt.
- In Georgien wird die LGBTIQ+-Community stark unter Druck gesetzt und der Staat schützt sie nicht vor gewaltsamen Übergriffen. Auch die Lage der Pressefreiheit ist sehr kritisch zu bewerten.
- In Moldau werden Rom*nja stark ausgegrenzt und diskriminiert. Dies kann eine kumulative Verfolgung darstellen.
PRO ASYL fordert das Bundesinnenministerium auf, den Gesetzesentwurf zurück zu ziehen.
siehe dazu auch: LSVD-Presseerklärung: Georgien soll auf die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“: Bundesregierung ignoriert Verfolgung
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