Podcast zu Abschiebungshaft – empfehlenswert!

Die ARD-Mediathek hat gestern ein großartiges Erklärstück über die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur weiteren Verschärfung der Abschiebungshaft veröffentlicht: „Die Justizreporter:innen“ interviewen dazu in einem 30-minütigen Beitrag den Rechtsanwalt Peter Fahlbusch aus Hannover. Erklärt wird, welche unterschiedlichen Formen der Freiheitsentziehung zur „Sicherung der Abschiebung“ das deutsche Recht vorsieht, und warum die geplante Ausweitung des sog. „Ausreisegewahrsams“ auf 28 Tage vermutlich verfassungswidrig ist. Vor allem thematisiert der Beitrag aber den justizpolitischen Skandal, dass tausende von Haftbeschlüssen sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen und von den Obergerichten aufgehoben werden, ohne dass sich die Politik bislang genötigt sieht, an diesem Skandal etwas zu ändern. Peter Fahlbusch wertet regelmäßig alle von ihm seit 2001 geführten Haftverfahren in einer Statistik aus, der zufolge über 50% aller Abschiebungshaftverfahren sich als rechtswidrig erweisen. Die Politik hat daran bislang wenig Interesse gezeigt. Statt endlich für rechtsstaatliche Verfahren zu sorgen, wird die Abschiebungshaft immer weiter verschärft.

Die rot-grüne niedersächsische Landesregierung hat nun aber in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt, für eine systematische Beratung und auch Rechtsvertretung von Abschiebungshäftlingen in Niedersachsen sorgen zu wollen. Eine Umsetzung wird über den Haushalt 2024 gewährleistet werden müssen, derzeit laufen die Haushaltsverhandlungen. Wir sind gespannt, wie die Landesregierung ihr Versprechen umsetzen wird.

Hier der  beim SWR gesendete Beitrag:

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Abschiebungshaft – Kritik an den Plänen von Nancy Faeser
Die Justizreporter*innen · 10.08.2023 · 31 Min.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat jüngst vorgeschlagen, die gesetzlichen Regelungen zur Abschiebung zu verschärfen. Es soll leichter abgeschoben werden können. Das ist das Ziel, das die Politik derzeit betont. Ein Beispiel: Ausreisepflichtige sollen nach den Vorschlägen von Faeser bis zu 28 Tage in „Ausreisegewahrsam“ kommen können, also auch, wenn keine Fluchtgefahr besteht. „Ausreisegewahrsam“ oder „Abschiebungshaft“? Was sind die Unterschiede und wie sieht die Praxis der Abschiebungshaft in Deutschland aus? Über diese Fragen sprechen die Justizreporter*innen mit Rechtsanwalt Peter Fahlbusch. Er hat in den letzten 20 Jahren über 2000 Menschen in Abschiebungshaftfällen vertreten und erklärt uns die Probleme mit einem rechtsstaatlich fragwürdigen Instrument.

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