In Bremen ist heute nun endlich ein Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan in Kraft getreten. Wie üblich gilt es nur für Personen mit verwandtschaftlichen Beziehungen zum Bundesland. Eine besondere Schutzbedürftigkeit ist nicht erforderlich, soll aber ggf. zu einer priorisierten Behandlung führen. Hier die Aufnahmeanordnung im Detail
Die nötige Verpflichtungserklärung kann generell auf bis zu vier Personen gesamtschuldnerisch aufgeteilt werden, nicht nur in Härtefällen (wie in Berlin und Thüringen).
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