Geflüchtete Menschen mit Behinderung bei Einbürgerung nicht diskriminieren

Offener Brief von Handicap International  anlässlich der Neuregelung des Staatsangehörigengesetzes an die Berichterstatter:innen der Regierungskoalition im Bundestag: Hakan Demir, Filiz Polat, Stephan Tomae sowie an die behinderungspolitischen Sprecher:innen der Regierungskoalition im Bundestag: Jens Beeck, Takis Mehmet Ali, Corinna Rüffer.

Bisher sah das Gesetz eine Einbürgerung auch dann vor, wenn der/die Antragssteller:in eine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem II. oder XII. Sozialgesetzbuch „nicht zu vertreten hat“. (§10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Die Regierungskoalition strebt, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zum Gesetz ersichtlich ist, nun eine Streichung dieses Satzes an. Viele Menschen mit Behinderung, die auf Grund ihrer Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit den hohen Barrieren beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig sichern können, würden damit ihren Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung verlieren. Ebenso verhält es sich mit Menschen, die auf Grund der herausfordernden Pflege von Angehörigen keiner den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit nachgehen können. Diese Neuregelung stellt eine Diskriminierung beider Gruppen dar und steht im Konflikt mit Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, ist also verfassungswidrig.

Für viele Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige bliebe künftig nur die unsichere Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung zur „Vermeidung einer besonderen Härte“. (§8 Abs. 2 StAG). In einer inklusiven Gesellschaft darf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber nicht von Härtefallregelungen abhängen, sondern muss als Rechtsanspruch klar und transparent im Gesetz verankert sein.

Offener Brief: Geflüchtete Menschen mit Behinderungen und pflegende Angehörige nicht diskriminieren!

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