Seit dem 31.12.2022 gilt in Deutschland ein neues Aufenthaltsrecht, das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ (§104c AufenthG). Personen, die eine Duldung haben und vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind, können damit eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate bekommen. Viele Menschen in Niedersachsen haben bereits einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG gestellt. Mittlerweile treffen die ersten Entscheidungen ein. Für viele Menschen, die das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen wollen, existieren trotzdem Hürden.
Um einen besseren Überblick über Umgang und Entscheidungen der Behörden in Niedersachsen zu erhalten, bitten wir um Unterstützung und freuen uns, wenn möglichst viele Personen ihre Erfahrungen mit Anträgen auf § 104 c AufenthG mit uns teilen. Dafür können Sie unten stehendes Formular nutzen oder uns direkt per E-Mail an cm@nds-fluerat.org schreiben.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...