Das Zuwanderungsgesetz-ßnderungsgesetz (pdf) (EU-Richtlinienumsetzungsgesetz) wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt heute (Tag nach der Verkündigung) in Kraft.
Ausnahmen: Der in § 10 StAG u.a. geregelte Einbürgerungstest gilt erst ab 01.09.08, die Beteiligung der Geheimdienste am Visumsverfahren (§ 73 Abs. 2 und 3 AufenthG) ab 01.05.08 bzw. 01.03.09.
Am 01.11.07 tritt das „Gesetz zur ßnderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften“ (pdf) v. 20.07.07, BGBl I 2007, 1566 in Kraft, mit ßnderungen der §§ 48, 49, 89 AufenthG und weiterer ausländer- und passrechtlich relevanter Gesetze.
Synopsen altes Recht – neues Recht und weitere Infos gibt es auf den Seiten des Flüchtlingsrates Berlin.
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