von RA Peter Fahlbusch
Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung, heißt es so schön. Mag sein, gilt aber nicht im Abschiebungshaftrecht. Auch 2023 produziert die Abschiebungshaftindustrie verlässlich rechtswidrige Freiheitsentziehungen – und ein Pflichtanwalt im Abschiebungshaftrecht ist, warum auch immer, weiter nicht in Sicht.
So sieht`s aus, hier meine aktuelle Haftstatistik, Stand 2.3.2023:
Seit 2001 habe ich bundesweit 2.365 Menschen in Abschiebungshaftverfahren vertreten (in rund 22 Jahren etwa alle 3 – 4 Tage ein neues Mandat). 1.243 dieser Menschen (das heißt 52,6 %) wurden nach den hier vorliegenden rechtskräftigen Entscheidungen rechtswidrig inhaftiert (manche „nur“ einen Tag, andere monatelang). Zusammengezählt kommen auf die 1.243 Gefangenen 32.047 rechtswidrige Hafttage, was knapp 88 Jahre rechtswidrige Haft macht. Im Durchschnitt befand sich jede/r Mandant/in genau 25,8 Tage zu Unrecht in Haft.
Hallo Justiz, hallo Exekutive, hallo Zivilgesellschaft – bedrückt euch das nicht?
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