Aus einen aktuellen Bescheid des Bundesamtes, das in einem Folgeverfahren aufgrund der veränderten Situation auf Sri Lanka Abschiebungshindernisse zuerkennt. Wörtlich heißt es in dem Bescheid vom 14.08.2007:
„Die ßnderung der Lage in Sri Lanka unter Berücksichtigung der für den Folgeantrag angegebenen Begründung führt zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung, weil nunmehr auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich Sri Lanka auszugehen ist.“
Zwar hat das OVG Münster – man möchte fast sagen wie zu erwarten – bereits mit Urteil vom 17.01.2007 – Az. 21 A 3013/04.A – eine Gruppenverfolgung verneint. Man kann aber bisher sicher nicht von einer gefestigten Rechtsprechung sprechen, es gibt auch eine Reihe positiver verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, siehe hier.
Flüchtlinge aus Sri Lanka sollten mit ihren Anwälten/innen Kontakt aufnehmen und mit ihnen die Möglichkeiten eines Folgeantrags besprechen. Weitere Informationen zur aktuellen Lage auf Sri Lanka finden sich z.B. bei der Schweizerische Flüchtlingshilfe, amnesty und UNHCR.
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Nachfolgend ein aktueller Artikel zur Lage auf Sri Lanka:
Regierung Sri Lankas vertreibt Tamilen aus Colombo
Menschenrechtsorganisationen sprechen von „ethnischen Säuberungen“. USA und EU protestieren. Oberster Gerichtshof erkärt Abschiebungen für illegal
Hunderte von Tamilen wurden am Donnerstag auf Anordnung des Verteidigungsministeriums aus Sri Lankas Hauptstadt Colombo vertrieben. Nach der Intervention der US-Botschaft, der Europäischen Union, einem Eklat im Parlament von Sri Lanka und Protesten von Menschenrechtsorganisationen stoppte das Oberste Gericht Sri Lankas die Polizeimaßnahmen zunächst. [weiterlesen]
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