Am 30.12.2022 sind die Gesetzesänderungen durch das „Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit am darauf folgenden Tag am 31.12.2022 in Kraft getreten.
Wesentliche Bestandteile der Gesetzesänderung sind:
- Das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG, das eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe ermöglicht, für Menschen mit einer faktischen Duldung, die am 31.10.2022 mindestens fünf Jahre in Bundesgebiet waren, weitgehend straffrei sind und sich zur freiheitliche demokratischen Grundordnung bekennen.
- Änderungen bei der „Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendliche und jungen Volljährigen“ nach § 25a AufenthG. Die Aufenthaltserlaubnis können nun 14 bis 26 Jahre alte junge Menschen erhalten, die sich seit mindestens drei Jahren im Bundesgebiet aufhalten.
- Absenkung der Voraussetzungen bei der „Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“ nach § 25b AufenthG. Alleinstehende Erwachsene können diese Aufenthaltserlaubnisse nun nach sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland erhalten, Personen mit minderjährigem Kind im Haushalt bereits nach vier Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet
Arbeitshilfe mit Darstellung der Änderungen im Gesetzestext:
Die Änderungen durch das Chancen-Aufenthaltsgesetz hat Kirsten Eichler von der GGUA in einer Arbeitshilfe in den Gesetzestext eingearbeitet. Hier könne die o.g. sowie die weiteren Änderungen im Aufenthaltsgesetz sehr gut nachvollzogen werden, siehe hier.
Anwendungshinweise des BMI:
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat Anwendungshinweise zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts am 23.12.2022 veröffentlicht, die hier zu finden sind:
https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/Anwendungshinweise_zum_Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz.pdf
Erlass des niedersächsischen Innenministeriums zu § 104c AufenthG:
In Ergänzung zu den Anwendungshinweisen des BMI vom 23.12.2022 hat das niedersächsische Innenministerium am 30.12.2022 einen Erlass zur Anwendung des Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c AufenthG herausgegeben:
Erlass_nds. MI_Chancen-AE_30-12-2022
Merkblatt des BMI zu Chancen-Aufenthaltsrecht:
Weiterhin hat das BMI ein Merkblatt herausgegeben, das Ausländerbehörden an Personen aushändigen können, die eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht des § 104c AufenthG erhalten haben. Das Merkblatt ist hier zu finden:
https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/Merkblatt_zum_Chancen-Aufenthalt.pdf
Arbeitshilfen:
Synopse BMI-Hinweise und Ländererlasse zum Chancen-Aufenthaltsrecht:
Synopse der Anwendungshinweise zum ChAR, 23.01.2023
Die Diakonie Deutschland hat Arbeitshilfen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und den Änderungen in den §§ 25a und 25b AufenthG herausgegeben:
- Hinweise für die Beratungspraxis zum Chancen-Aufenthaltsrecht und §§ 25a und 25b AufenthG
- Checkliste für die Beratungspraxis zu § 25a AufenthG
- Checkliste für die Beratungspraxis zu § 25b AufenthG
- Checkliste für die Beratungspraxis zu § 104c AufenthG
Sozialrechtliche Ansprüche bei Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Chancen-Aufenthaltsrecht/104c.pdf
Beratungsstellen in Niedersachsen:
Wir empfehlen, dass sich Personen mit Duldung bei einer Beratungsstelle vor Ort über die Möglichkeiten informieren, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c oder §§ 25a oder 25b AufenthG zu bekommen.
Beratungsstellen sind hier auf unserer Webseite zu finden sowie im Migrationsberatungsatlas des Sozialministeriums.
Online-Schulung zu Chancen-Aufenthaltsrecht und weiteren Gesetzesänderungen:
An dieser Stelle sei auch noch mal auf die Online-Schulung des Flüchtlingsrat Niedersachsen zu den Änderungen durch das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts hingewiesen. Die Schulung findet am Mi., 11.01., um 16.00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen können auf unserer Webseite hier vorgenommen werden:
https://www.nds-fluerat.org/veranstaltungen/das-neue-chancen-aufenthaltsrecht-2/
Guten Tag, bestimmt ich bin nicht der einzige der es fragt , es wird am 24.11.2022 5 Jahre dass ich hier in Deutschland bin . Ich hane b1 schon und unbefristet Vertrag. Ist es überhaupt kein Chance dass ich auch Aufenthalt bekomme von der regel dass die 5 Jahren hier sind?
MfG Ridvan Sagman